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87b-frage
- Ziesel85
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da ich weiss, dass hier auch einige betreuungskräfte nach §87b arbeiten, habe ich mal eine frage...
wie oft in der woche muss die betreuung nach 87 b stattfinden? täglich oder nur an wochentagen? insgesamt 6,25 stunden pro bewohner in der woche oder?
danke für eure hilfe
ziesel85
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- Trulla-la
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ganz so einfach läßt sich das leider nicht beantworten. Hängt vieles vom Prüfer des MDK ab.
Folgende Daten können dir evtl. etwas weiterhelfen
Personalschlüssel 1:25 gefordert.
Heißt für 25 BW mit §87b entweder...........
1 Vollzeitkraft oder
2 x 50 % oder
1 x 75% + 1 x 25% etc.
NICHT zulässig sind Mitarbeiter auf geringfügiger Basis = € 400,- Kräfte
Jeder BW mit §87b hat Anspruch auf 300 Min. im Monat
(incl. Vor- + Nachbereiten, Doku, Therapiebericht = min. 1 - 2 Sätze je BW je Woche)
Wie die aufgeteilt werden ist eben sehr vom Prüfer abhängig.
Manche meinen jeden Tag ~ 10 Min.
Andere sagen aufteilen in Kleingruppe und EZ.
Meinen bisherige Erfahrung zeigt --- etwas von allem. Wenn nötig EZ, ansonsten Kleingruppen (4 - 6 Personen) wird meist akzeptiert. Und bettlägerige 2 - 3 x die Woche entsprechend lang.
Ich versuche hier so 20 - 30 Min. zu gehen. Drunter bringt meist nicht viel. Begrüßen, Zustand erfahren, Angebot + dann evtl. umschwenken. Schnell ist die Zeit um. Länger als 30 Min. überfordert u.U. wieder.
Kleiner Tipp, auch abgelehnte Angebote dokumentieren (z.B. KA = Kurzzeitaktivierung, + ein X). So sieht der Prüfer es wurde zumindest versucht. Dazu Wochensätze mit Begründung.
So händel ich es und so wird´s von den meisten akzeptiert.
Denke du bekommst aber auch von anderen noch Hinweise wie die es machen.
lg Trulla-la
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- Ziesel85
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- nike84
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Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meines Hundes, er ist schneller und gründlicher als ich. (Fürst Bismarck)
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- Margit
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also ich kenne die MDK Vorgabe von 7 Tagen in der Woche, sollte jeder Bewohner mit dem Paragraphen 87 b, an 5 Tagen je 10 Minuten betreut werden.
Gruppenbetreuungen von mehreren Personen erhöhen dabei natürlich die Zeit, da mehr Personen auf einmal betreut werden, für jede 10 Minuten, alle zusammenzählen, hat man bei 7 Bewohnern für die Gruppenstunde zum Beispiel 70 Minuten Zeit.
Ich hoffe, dass ich damit ein wenig weiterhelfen konnte und es verständlich von mir verfasst wurde?
Lieben Gruß von Margit
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- Ziesel85
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.was mir dabei nicht ganz klar ist, sollen die bewohner täglich betreut werden oder nur von montag bis freitag und wo steht diese info?
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- Pegasus
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www.ebede.net/forum/20-institutionelle-k...1081-mdk-forderungen
Nochmal: Es gibt KEINE offizielle Vorgabe zu "Wie oft", "wann" oder "wie lange"...
Zu der Berechnung von Trulla-la...da hat sie bei der Personalbemessung die Urlaubszeiten und Ausfallzeiten vergessen.
Man rechnet da im Schnitt 20 Prozent weg.
Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden z.B. wäre so nur mit 32 Stunden zu rechnen.
Gruß Pegasus
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- Ziesel85
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haben mir schon weiter geholfen, auch wenn es wohl für mich eine menge arbeit bedeutet und eine völlige umstrukturierung der sozialen betreuung bzw den 87b-kräften...
sind bei euch in den einrichtungen alle die nach 87b arbeiten alltagsbegleiter oder sind auch ergos die nach 87b arbeiten und wenn ja wie trennt ihr die in den aufgabengebieten?
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- Phaethon
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Bei uns ist die Vorgabe der PDL: 3-4 mal die Woche soll jeder BW dokumentiert werden. Zeitliche Vorgaben habe wir glücklicherweise nicht.
Soviel ich weiß schaut der MDK schon ob auch an Wochenenden Angebote gemacht werden.
3-4 mal pro Woche ist ziemlich viel, finde ich. Ich habe natürlich viele Bewohner, die jede Gruppe mitmachen und dadurch viel mehr bekommen, ich habe keine bettlägerigen BW sondern "Läufer" mit denen ich dann über den Flur (im Sommer im Garten) laufe, Hände wärme, zuhöre, und und und, das sind viele kurze Kontakte und ich tu mir da manchmal schwer ALLES zu dokumentieren (finde es auch unsinnig).
Aber habe mich jetzt schon damit abgefunden auch das was ich nicht mache (weil der BW es ablehnt) zu dokumentieren, damit eben der MDK sieht, dass das Angebot gemacht wird.
LG
Bettina
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