claupin schrieb: "1.Der Mitarbeiter wird für den Aufgabenbereich Pflege eingestellt."
Ist das bei Ergotherapeuten in Heimen üblich?
"2.Der MA ist verpflichtet, auch auf besondere Anordnung andere - seinen Fähigkeiten und seiner Aus- und Fortbildung entsprechende - zumutbare Tätigkeiten außerhalb seines Aufgabenbereiches zu verrichten.
Tja, ob mit "seinen Fähigkeiten und seiner Aus- und Fortbildung entsprechend" nur Tätigkeiten an der Obergrenze der Befähigung gemeint sind oder alles bis nach unten zum Fegen des Hofs eingeschlossen ist, bleibt unklar.
Die Zuweisung anderer gleichwertigerer oder geringwertigerer Tätigkeiten hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung.
Fragt sich, worauf sich der Wertbegriff hier bezieht: auf die Tätigkeitsinhalte oder deren Vergütungsniveau?
Beide Fragen ließen sich bestimmt schnell im Rahmen einer Rechtsberatung klären. Wenngleich eine simple Ablehnung genügen sollte.
petrapisa schrieb: ich glaube, dass Deine Situation kein Einzelfall ist, zur Zeit wird in vielen Häusern versucht, Ergo´s für fachfremde Aufgaben (Pflege/Hauswirtschaft) einzusetzen.
Könnte sich dazu bitte auch einmal ein Mitglied äußern, das Pflegekraft ist oder eine leitende Position innehat?