Ausnutzung von Betreuungsassistenten Erfahrungsberichte

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24 Apr. 2015 08:40 #13799 von Ulrich Hentze
Also, in meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Küchenarbeit drin!!! Ich habe ja prinzipiell nichts gegen Küchentätigkeiten, aber wenn man zu seiner eigentlichen Arbeit, nämlich die Bewohner zu beschäftigen, finde ich das äußerst merkwürdig.


Vorgestern hatte ich ein Bewerbungsgespräch in einem anderen Heim. Das war sehr eigenartig, es saß mir nur der Ergotherapeut gegenüber. Der fragt mich doch prompt, ob ich mir vorstellen könnte, dass ich beim morgendlichen Waschen die Bewohner hilfreich unterstützen und animieren könnte, sich zu waschen. Da weiß ich doch auch schon wieder, dass ich pflegerische Tätigkeiten übernehmen muss. Irgendwie ist das ganze Pflege- und Betreuungssystem merkwürdig geworden.

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28 Apr. 2015 00:10 #13808 von Sonia_80
wasch-anziehtraining ist keine pflegerische tätigkeit.. als betreuungskraft bekommt man dafür auch mehrf zeit gutgeschrieben und es sind bewohner, bei denen es ersichtlich ist, die selbständigkeit zu erhalten.

eine 87b kraft ist für diese tätigkeit nicht präpositioniert, da sie die passende ausbildung nicht hat.

und hauswirtschaftliche tätigkeiten zum frühdienst, d.h. eindecken und abdecken des kreises gehört inzwischen dazu...musst du mehr machen, ist es nicht rechtens, außer du hast ne gerontopsychiatrische wohngruppe.

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