Ausnutzung von Betreuungsassistenten Erfahrungsberichte

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11 Apr. 2015 10:15 #13763 von Ulrich Hentze
Hallo,

ich arbeite als Betreuungsassistent nach §87b Abs. 3 SGB XI. Eigentlich bin ich für die Alltagsbegleitung von an Demenz erkrankten Menschen da. Nun habe ich eine neue Arbeitsstelle und befinde mich über 50% meiner Arbeitszeit in der Küche. Ich muss die Tische decken, die Spülmaschine ein und ausräumen, das Essen servieren usw.. Irgendwie komme ich mir eher vor wie eine billige Hauswirtschaftskraft als ein Alltagsbegleiter. Die zu betreuenden Sitzen eigentlich den ganzen Tag herum, ich bemühe mich zwischendurch mal einen Tischbesuch oder ein kurzen Gespräch mit dem einen oder anderen Bewohner einzuschieben. Mir kommt das wirklich sehr spanisch vor. Ich habe bis jetzt noch nicht eine einzige Gruppe oder sonst irgendetwas abhalten können. Irgendwie fühle ich mich fehl am Platze.

Mein Heim schreibt auch vor, dass wir Kundenbefragungen durchführen, was bei manchen dementen nicht oder kaum mehr möglich ist. Die Fragen für den Biografiebogen sind auch kaum für demente beantwortbar, da vielerlei biografische Zeiten verwechselt werden weil die Fragen einfach nicht mehr verstanden werden.

Was sind Eure Erfahrungen mit uns Betreuungskäften, was sind Eure Erfahrungen als Betreuungskraft????

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11 Apr. 2015 17:35 #13765 von dmaus1972
die frage die ich mir stelle, was steht in deiner Stellenbeschreibung denn drin? wenn da was von küche usw. steht musst das natürlich machen, aber ich bin als betreuungskraft direkt mit dem Bewohner beschäftigt und räumen nach dem mittag auch tische ab, aber einzel wie gruppenangebote werden von mir gemacht und das steht auch in der Stellenbeschreibung drin

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12 Apr. 2015 22:23 #13769 von Sonia_80
schaut euch mal spaßeshalber die jetzige erklärung zur Fortbildung nach §87b an. Diese passen sich mehr und mehr den Bedürfnissen des heimes an. Nicht die Richtlinien anschauen, sondern geht mal auf die seiten die die Fortbildung anbieten. Da steht das minimalste etwas mit betreuung.

ist das eine gerontopsychatrische abteilung inder du bist? also so etwas wie tagesraumbetreuung? da zählt dies leider inzwischen mit dazu, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, auch wennmeines erachtens nicht die betreuer machen sollen sondern eigentlich die bew. d.h Tisch "mit"decken, geschirr abwaschen und abtrocknen etc.

Wenn dem MDK nichts auffällt oder dem es nicht interessiert, wird sich nichts ändern.
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13 Apr. 2015 11:30 #13772 von Ulrich Hentze
@damus: Wenn Küchenarbeit in meiner Stellenbeschreibung enthalten wär, würde ich mich nicht darüber aufregen.

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13 Apr. 2015 11:31 #13773 von Ulrich Hentze
@Sonia_80:
Ich arbeite in einem Altenpflegeheim auf einem Wohnbereich.

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13 Apr. 2015 16:05 #13774 von Sonia_80
dann sieht man dichals allzwecknutzer...anwesenheit für alle....hört sich so an....solange du keine toielettengänge machen musst ;)

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13 Apr. 2015 20:43 #13775 von dmaus1972
es gibt auch Umschreibungen in Stellenbeschreibung, ich würde einfach dann mal nachfragen wenn ich du wäre.
nach dem essen räumen wir auch schon mal die tische ab, aber sonst machen wir das wo für wir eingestellt worden, betreuungskraft nach 87b :)

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16 Apr. 2015 00:03 #13784 von sternenkind
Hallo, du sollst das Wohlbefinden deiner Bewohner fördern und nicht als Hausangestellte arbeiten. Schaul mal im internet Sozialgesetzbuch Betreuungskraft nach, steht alles genau, was du darfst und nicht.

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19 Apr. 2015 20:54 #13791 von Sabine
Hallo,
auch ich (45) arbeite als Betreuungskraft in einem Seniorenpflegeheim. Gott sei Dank ist bei uns alles genau geregelt. Ich kann mich voll und ganz auf die Betreuung konzentrieren. Gruppenangebote/Einzelbetreuung.
Mit der Küche, Hauswirtschaft, Toilettengänge oder das berühmte Essen anreichen haben wir nichts zu tun. Wir machen schon eine aktivierende Mahlzeitenbegleitung aber alles andere wird uns untersagt.
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag rein, was da genau steht. Normalerweise müßte dann auch die Hauswirtschaftliche Tätigkeit vermerkt sein. Sollte das nicht drinnen stehen und du bist als reine 87b Kraft eingestellt, so sind deine genannten Tätigkeiten nicht zulässig und ich würde an deiner Stelle das Gespräch suchen.

Herzliche Grüße

Sabine

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20 Apr. 2015 12:59 #13794 von Kitekat1985
Hallo,
bei uns sind die Betreuungkräfe §87b nur für die Betreuung der Bewohner zuständig. Das einzige mal fallen Hauswirtschaftliche tätigkeiten bei größeren Veranstatltungen an. Rede doch mal mit deinem Vorgesetzten, denn irgendwie kommt mir die ganze Sache spanisch vor. Da Hauswirtschaftliche Aufgaben überhaupt nicht zu deinen Aufgaben gehören.

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