Wieviele Demenzkranke hat eine Betreuungskraft 87b zu betreuen?

Umfrage: Wieviele Demenzkranke hat eine Betreuungskraft 87b zu betreuen? (endet am )

100 % - 26 BW
3 42.9%
100 % - 25 BW
Keine Stimmen 0%
100 % - 20 BW
4 57.1%
andere Zahl
Keine Stimmen 0%
Anzahl der Wähler: 6
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31 Okt. 2009 18:43 #7039 von Findus
Kann mir jemand sagen wieviele Demenzkranke eine Betreuungskraft 87b zu betreuen hat? Gibt es da Vorgaben bei 50 % oder 100 %. Meine Informationen sind recht ungenau und schwanken zwischen 20 und 26 BW bei 100 %, bzw. 10 bis 15 BW bei 50 %. Welche Vorgabe hat der MDK? Sind das immer die gleichen BW? Müssen sie nur in Einzelbetreuung oder dürfen sie auch in Gruppen betreut werden?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!

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31 Okt. 2009 18:50 #7040 von Pegasus
Hallo,

ein Betreuungsassistent mit einer Vollzeitstelle hat 25 Bewohner zu betreuen, welche von Ihrer Pflegekasse nach §87b den Zuschuß erhalten.
Bei einer Halbzeitstelle z.B. sind es dann natürlich weniger.
Es wird eine Gruppenbetreuung gewünscht damit eine Gemeinschaft besteht.

Die Gruppe sollte aber aus eigener Erfahrung nicht so groß sein. Eine Gruppe aus 3 Leuten ist auch eine Gruppe. Bei vielen Bewohnern ist Einzelbetreuung aber am sinnvollsten.
Das ist alles was mir zu Deinen Fragen gerade einfällt.

Schau doch mal in die Richtlinien des Spitzenverbandes.

Gruß
Pegasus

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31 Okt. 2009 19:40 #7041 von Findus
Hallo,
danke für Deine Antwort. Woher hast Du die Zahlen?  Habe leider in den Richtlinien keine genauen Angaben gefunden!
Habe am Dienstag Heimbesprechung und wollte daher genau Bescheid wissen, damit ich mich nicht blamiere. Im Moment betreue ich nämlich bei 50 % - 35 BW. Das ist nicht zu schaffen!!!
Gruß Findus

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31 Okt. 2009 20:34 #7043 von Tina1901
Hallo Findus.
Ich kenne auch nur die Zahl von 25 BW bei 100% ! Meine Kollegin und ich betreuen bei 2x70% 43 BW und die neu bewilligten
Anträge schrauben den Stellenschlüssel dementsprechend hoch. Momentan stehen wir bei 1,6 und bei 1,9 kommt eine weitere Kollegin dazu.
Bei uns ist das so geregelt, daß ich eine eigene Gerontogruppe (14BW) zusammen mit einem ZWD betreue. MO-FR 8.00-13 Uhr, mit Frühstück und Mittagessen und Tagesgestaltung in verschiedenster Form (spielen, quasseln, basteln, singen usw. )Meine Kollegin ist auf den Wohnbereichen mit Kleinstgruppen und Einzelbetreuung beschäftigt und die Demenz III BW werden über die Pflegekollegen versorgt ( basale Stimulation, snoezelen u.ä.)
Das ist aber wohl in allen Häusern unterschiedlich wie die das handhaben, selbst AWO intern. Jedes Haus hat da sein eigenes Konzept.
Was sagt denn deine PDL zu dem ganzen Thema ?
L.G.
Tina

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03 Nov. 2009 15:53 #7053 von Findus
Hallo Tina,
danke für Deine Mail.
Ja, ich betreue auch in Gruppen, aber für die zusätzlichen Einzelbetreuungen fehlen mir einfach die Zeit. Ich schaffe pro Tag höchstens noch drei Betreuungen zu meinem anderen Programm: Stuhlkreis (Gymnastik, Singen, Spielen, Gedächtnistraining), Malen und Basteln und 2x die Woche Sturzprophylaxe. Wir werden uns da noch was überlegen müssen, heute kamen wir leider noch zu keinem befriedigenden Ergebnis.
Nochmals Danke für Deine Ratschläge
Gruß Findus

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06 März 2011 16:36 #9790 von JanettD.

Pegasus schrieb: Hallo,

ein Betreuungsassistent mit einer Vollzeitstelle hat 25 Bewohner zu betreuen, welche von Ihrer Pflegekasse nach §87b den Zuschuß erhalten.
Bei einer Halbzeitstelle z.B. sind es dann natürlich weniger.

Gruß
Pegasus


Also lese ich das hier richtig? 25 Demente für eine Vollzeitstelle? Und ich habe 26 Leute zu betreuen mit 30 Std. Hmmm da sollte wohl nochmal ein Gespräch mit der Chefin stattfinden, oder?

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06 März 2011 16:40 #9791 von Sonia_80
Das sind doch bisher alles nur mußmaßungen hier. Gibt es irgendwo das schriftlich geregelt?

Selbst wenn 1:25 besteht, sagt das nichts über die zeit aus.

Die zeit an dem bw selbst und die zeit zur Vorbereitung organisation, dinge die sonst noch so reinkommen.

Kann man das mit einer therapeutenberechnung vergleichen?

In der psychiatri 45 min ab patienten 15 min doku.

Ich denke mal schon, nur in der realität sieht es dann anders aus

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06 März 2011 16:55 #9792 von JanettD.
Na ich denke schon das das mit Zeit als Std. aussagen sollte. Ne Kollegin im anderen Haus hat 12 Demente bei 25 Std. die Woche!
Ist das nicht ungerecht wo ich doch 26 Leute also das Doppelte, habe für gerade mal 5 Std. mehr?

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06 März 2011 16:57 #9793 von Sonia_80
Dann wird das haus entweder gut sein, oder sie haben halt nicht soviel demente im haus, sodas aber nur für die 12 eine extra kraft bereitgestellt werden muß

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07 März 2011 20:39 - 08 März 2011 23:59 #9838 von Pegasus
Hallo,
die Zahl 1:25 ist schon korrekt. Allerdings gibts da natürlich Spielraum. Wenn mal 27 Bewohner in einem Monat von einer Vollzeitkraft zu betreuen waren ist das auch ok. Da gibts ein Formular dazu wie das ausgerechnet wird. Muß mal schauen wo ich die habe.

Ich nehme mal an, Du bist nicht die Einzige Mitarbeiterin der Sozialen Betreuung bei euch im Haus und die Mitarbieterstunden wurden evtl "umverlagert". Also wie in unten stehendem Beispiel eine gewisse Stundenzahl als Ergo und weitere Stunden als 87b-Kraft.  ;)
Auch Präsenzkräfte (zumindest bei uns im Haus) gehören zur Sozialen Betreuung.
Gruß Pegasus

Edit vom EbeDe.net-Team: Zitat und Link gelöscht aus Gründen des Datenschutzes.

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