Zusätzliche Betreuungskraft auf freiem Markt?

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31 Okt. 2009 14:04 #7038 von Feli
Dürften Ergotherapeuten auf dem freien Markt die zusätzliche Betreuung nach §87b anbieten?
Mein Hintergedanke: viele Demenzerkrankte werden lange in ihrem Umfeld versorgt, bevor sie in ein Altenheim umziehen. Könnte ich als ausgebildete Ergo, ohne Praxis, diese Betreuung anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen? Kennst sich jemand in dem Bereich aus?
Ich weiß das eine ambulante Pflege in meinem Umfeld diese zusätzliche Betreuung durch seine Altenpflegerinnen anbietet und abrechnet. Dort könnte ich arbeiten, doch der Stundenlohn ist mir viel zu gering.
Ich würde mich auch als Ergo niederlassen, würde wenn dann aber gerne nur im geriatrischen Bereich tätig sein. Bei einer Niederlassung müssen jedoch sämtliche Bereiche ( Pädiatrie ... ) mitangeboten werden, was mich darum davon abhält. Daher mein Gedanke die zusätzliche Betreuung frei anzubieten.
Ich würde mich über Antworten freuen.

VG
Feli

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08 Nov. 2009 15:54 - 07 Jan. 2015 22:53 #7086 von Nadja Busch
Hallo Feli,
wenn ich es richtig verstanden habe musst du eine Institution haben die die Gelder beantragt und über die du abrechnest.

Leider sind die Honorare diesbezüglich nicht so hoch, denn für die Betreuung nach §87b wird keine examinierte Ausbildung benötigt.

ChristinaHH hat in dem Beitrag "Zusätzliche Honorartätigkeit als Betreuungsassistentin" ebenfalls die Sachlage geschildert.
www.ebede.net/forum/24-allgemein/7004-zu...etreuungsassistentin

Liebe Grüße sendet
Nadja

(edit: Link aktualisiert)

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
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Letzte Änderung: 07 Jan. 2015 22:53 von EbeDe.net-Team. Begründung: neue URL

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02 Dez. 2009 18:49 #7207 von greatname
Hallo Feli,

m.W. nach kannst du durchaus eine Praxis mit geriatrischem Schwerpunkt eröffnen (zb im Altenheim), hast dann aber nur eine Teilzulassung. Warum sich also Chancen verbauen??

Mit der Abrechnung nach 87b müsstest du dich halt mal bei den Kassen erkundigen, wie die das handhaben, soweit ich weiß dient die direkte Abrechnung mit den Kassen ja dazu, dass die 87b Kraft sozialversicherungspflichtig (also mind. 50% oder so ) angestellt sind!

Im ambulanten Bereich sieht das ganze aber schon wieder ganz anders aus, auch hier würde ich mich bei den Kassen oder einem Ambulanten Dienst, der so eine Leistung anbietet, mal erkundigen.

Liebe Grüße
Kathrin

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