Hallo Feli,
m.W. nach kannst du durchaus eine Praxis mit geriatrischem Schwerpunkt eröffnen (zb im Altenheim), hast dann aber nur eine Teilzulassung. Warum sich also Chancen verbauen??
Mit der Abrechnung nach 87b müsstest du dich halt mal bei den Kassen erkundigen, wie die das handhaben, soweit ich weiß dient die direkte Abrechnung mit den Kassen ja dazu, dass die 87b Kraft sozialversicherungspflichtig (also mind. 50% oder so ) angestellt sind!
Im ambulanten Bereich sieht das ganze aber schon wieder ganz anders aus, auch hier würde ich mich bei den Kassen oder einem Ambulanten Dienst, der so eine Leistung anbietet, mal erkundigen.
Liebe Grüße
Kathrin