Betreuung der zusätzlichen Betreuer

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07 Mai 2009 19:49 #6013 von schnatti
schnatti antwortete auf Betreuung der zusätzlichen Betreuer
habe jetzt auch betreuungskräfte an meine seite bekommen.habe mir auch die "verträge" durchgelesen.leider nur kurz drüber geschaut. es gibt vorgeschriebene einsatzgebiete. darunterfallen spaziergänge, hauswirtschaftliche dinge, vorlesen, singen usw.außerdem sind diese nur für diese bereiche einsetzbar. dh. auch, dass z. B. eine 20 stundenkraft pro tag eine bestimmte anzahl von Bewohnern " schaffen" muss. z.B. jedem bewohner stehen 15 min. pro tag zu ( von uns errechnet).ob gruppe oder einzelth.
werde mich nochmal erkundigen.

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08 Mai 2009 08:30 #6018 von greatname
greatname antwortete auf Betreuung der zusätzlichen Betreuer
Hallo zusammen,

ich hab auf eure Posts einige Fragen:

- warum 20Std-Kraft?? --> Meinst du als auf Stundenbasis Beschäftigte??Laut Richtlinien müssen die Kräfte nach 87b sozialversicherungspflichtig und in einem bestimmten Rahmen eingesetzt werden.

- Irgendjemand hat gepostet, dass jedem Bewohner eine Betreuung von täglich 15min zusteht. Wo steht das denn geregelt? Soweit ich weiß, muss die Betreuungsleistung nur 1x monatlich erbracht werden, und ein genauer Zeitraum ist doch dafür auch nirgends definiert, oder kann mir jemand sagen wo???

- Zum Einsatz der Kräfte in der Pflege: leichte pflegerische Tätigkeiten müssen, dürfen und sollen von diesen Kräften erbracht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch Toilettengänge und Transfers, aber kein gezielter Einsatz im Pflegedienst.

- Die Qualifizierung der Kräfte muss mindestens ein Jahr nach Beschäftigungsbeginn abgeschlossen sein, wenn sie jetzt schon eingesetzt werden, muss die Qualifizierung bis zum 31.12. 2009 abgeschlossen sein!!!

Liebe Grüße
Kathrin

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