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Ergotherapeuten im Altenheim - ein Muß?
- Feli
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Muss ein Altenheim einen ( ausgebildeten ) Ergotherapeuten beschäftigen, gibt es eine rechtliche Verpflichtung? Ich habe überall gesucht, aber nur Empfehlungen dazu gefunden. Oder gibt es eine Vorgabe lediglich Personal zur Beschäftigung vorzuweisen?
Wenn ich hier lese, welche Vorgaben in Sachen Zielsetzungen, Therapieplan, Dokumentation und Evaluation der MDK nun erfüllt sehen möchte, dann frage ich mich, wie ungelernte Kräfte oder Alltagsbegleiter, die ja keine Therapeuten sind und somit nicht zielorientiert arbeiten, die Anforderung erfüllen sollen.
Ich habe eine 50%-Stelle als Ergo in einem Pflegeheim mit 50 Bewohnern. Unterstützt werde ich von eine angelernten Kraft. Zwei 1€-Jobber sind ebenfalls in unserem "Team" tätig, diese beiden Kräfte sind Halbtagskräfte und dürfen nicht eigenständig arbeiten, laufen eher mit uns mit.
Nun habe ich große Sorge vor der kommenden Prüfung durch den MDK.
Innerhalb meiner Stelle bin ich zuständig für die Betreuung der 1€-Jobber, Einzelbetreuung der Bewohner, Organisation von Ausflügen und Festen, Hausdekoration, Versorgung der Heimtiere, Kleineinkäufe mit / für die Bewohner, Biografieerhebung,ein Konzept für die Betreuung der demenziell Erkrankten ist auch in Arbeit. Es ist soviel zu tun, ich komme kaum dazu vernünftig zu Dokumentieren, geschweige ordentliche Anamnesen zu erstellen oder Therapiepläne zu machen.
Ich weiß gar nicht, wie ich nach den neuen Vorgaben, für jeden Bewohner einen Plan erstellen soll und den auch noch regelmäßig evaluieren soll?!
Von den Vorgaben habe ich bislang auch nur hier gelesen. Von der Heimleitung habe ich bislang noch nichts gehört.
Wie soll man das alles nur schaffen, wenn man nicht genug Personal hat, um die Vorgaben erfüllen zu können. Wie ist das in anderen Heimen geregelt? Was passiert, wenn man die Auflagen des MDK nicht erfüllen kann?
Bin gedanklich derzeit ein wenig ratlos...
VG
Feli
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- Nadja Busch
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Es gibt keine rechtliche Verpflichtung einen Ergotherapeuten einzustellen.Feli schrieb: Seit geraumer Zeit mache ich mir über verschiedene Dinge im Altenheim Gedanken:
Muss ein Altenheim einen ( ausgebildeten ) Ergotherapeuten beschäftigen, gibt es eine rechtliche Verpflichtung?
Es gibt die Vorgabe das es im Alten- und Pflegeheim eine Soziale Betreuung (andere nahmen sind Möglich) geben muss. Wer die Stelle besetzt und ob diese als gesonderte Abteilung oder integriert in den Pflegealltag Anwendung findet ist von Seiten des MDK nicht definiert.Feli schrieb: Ich habe überall gesucht, aber nur Empfehlungen dazu gefunden. Oder gibt es eine Vorgabe lediglich Personal zur Beschäftigung vorzuweisen?
Es muss jedoch ein Konzept vorliegen in dem das Verfahren definiert wird. Lediglich die zusätzlichen Betreuungskräfte müssen gesondert aufgeführt und deren Leistungen gezielt definiert werden.
Ja!Feli schrieb: Oder gibt es eine Vorgabe lediglich Personal zur Beschäftigung vorzuweisen?
Was und wie detailliert die Ziele sein sollen hängt vom Konzept und dem Personal ab. Wichtig ist die Integration in die Pflegeplanung mit Maßnahme, Ziel und Evaluation.Feli schrieb: Wenn ich hier lese, welche Vorgaben in Sachen Zielsetzungen, Therapieplan, Dokumentation und Evaluation der MDK nun erfüllt sehen möchte, dann frage ich mich, wie ungelernte Kräfte oder Alltagsbegleiter, die ja keine Therapeuten sind und somit nicht zielorientiert arbeiten, die Anforderung erfüllen sollen.
Liebe Grüße sendet
Nadja
"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
(Hermann Hesse)
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