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Filmnachmittag
- senorita
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bin seit heute Mitglied und möchte gleich eure Hilfe und euren Rat in Anspruch nehmen.
Seit Anfang des Monats arbeite ich in einem kleinen Heim (ca.43 Bewohner) in Vollzeit als Ergotherapeutin.
Da ich erst begonnen habe und noch ein großer Berg an Arbeit vor mir liegt, werde ich bestimmt in nächster Zeit öfter Fragen hier ans Forum richten. Doch für heute erstmal nur eine zum Thema Kino- oder Filmnachmittag in einem Heim.
So weit ich mich erinnern kann, gibt es im Vorspann immer einen Hinweis, dass öffentliche Vorführungen nicht gestattet sind. Wie hält es sich damit, wenn dies in einem Pflegeheim passiert? Wir nehmen natürlich kein Geld dafür, aber ich weiß mir so recht keinen Rat. ???
Wir bieten einen Filmnachmittag seit einigen Wochen mit recht guter Resonanz an. Ich habe dabei immer etwas Bauchschmerzen, kann ja mal sein, dass dies jemanden von außerhalb auffällt...
Würde mich sehr freuen, wenn mir mit diesem Problem weiterhelfen kann. Vielen Dank und einen schönen Sonntag Abend
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- Pegasus
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darüber informierte ich mich letztes Jahr auch schon, da ich mir unsicher war. Solange Du das in eurem Pfegeheim einem geschlossenen Personenkreis anbietest kein Problem weil es keine öffentliche Vorführung ist.
Da ich zusätzlich davon ausgehe, dass ihr keinen Eintritt verlangt,
wäre die Vorführung legal.
Wo sich Betreuungsassistenten treffen:
www.Betreuungsassistent.info
Der weltweit größte Treffpunkt
der zusätzlichen Betreuungskräfte im Internet!
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- dirtydevil
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- senorita
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In diese Richtung habe ich auch schon gedacht. ich wollte nur nochmal sicher gehen.
Wie schon geschrieben, nehmen wir selbstverständlich kein Geld dafür.
Dankeschön, noch einmal und noch einen schönen sommerlichen Tag
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- nike84
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Viele Heime wurden angeschrieben von der Firma MPLC - Filmlizenzierung.
Es gibt eine Stellungsnahme vom VDAB, die wir aber leider nur als PDF haben und ich nicht einstellen kann.
Auszug:
"MPLC bietet Ihnen Lizenzen zur Filmnutzung für Vorführungen in
Ihrer Einrichtung an. Wir haben uns für Sie erkundigt, was dahintersteckt und wie die Rechtslage aussieht.
Grundsätzlich: Filme genießen den Schutz des Urhebergesetzes. Dieser Schutz wird in Pflegeeinrichtungen relevant, wenn Filme öffentlich gezeigt werden. Das Urhebergesetz bestimmt, dass eine öffentliche Veranstaltung dann vorliegt, wenn ein nicht abgegrenzter Personenkreis zu einer Veranstaltung zugelassen wird. Wichtig ist dabei, dass die Teilnehmer nicht durch eine persönliche Beziehung miteinander verbunden sind.
Lädt beispielsweise ein Bewohner einen anderen Bewohner in sein Zimmer ein, um gemeinsam den neusten Kinofilm auf DVD zu sehen, so besteht zwischen diesen eine persönliche Beziehung und das Urhebergesetz ist nicht anwendbar. Wie im privaten Haushalt bedarf die Filmvorführung im Familien- und Freundeskreis keiner Einwilligung des Urhebers nach dem Urhebergesetz.
Lädt jedoch der Heimträger seine Bewohner in den Aufenthaltsraum ein, um gemeinsam einen Film zu sehen, so fehlt es in der Regel an einer persönlichen Beziehung zwischen den Teilnehmern untereinander, so dass von einer öffentlichen Veranstaltung auszugehen ist. In diesem Fall bedarf die Vorführung des Filmes nach dem Urheberechtsgesetz der vorherigen Einwilligung des Urhebers. Dabei ist es unerheblich, ob der Film gekauft oder geliehen wurde, sobald er öffentlich gezeigt wird, bedarf der Vorführer einer Erlaubnis des Rechteinhabers. Nur die ausschließliche private Nutzung ist genehmigungsfrei.
Für Pflegeeinrichtungen heißt das: Sie brauchen die Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechtsinhabers. Sie müssten sich also mit 20th Century Fox, BBC Worldwide oder Dreamworks Pictures in Verbindung setzen, um eine entsprechende Einwilligung zu erhalten. Solche Einwilligungen für die öffentliche Vorführung vermittelt MPLC.
Auf eine Anfrage aus unserem Hause, erklärte eine Mitarbeiterin der GEMA, dass die Firma MPLC seriös und einer der größten Lizenzvermittler sei. Auch wenn Sie bereits eine Lizenz der GEMA besitzen, so ist diese nicht ausreichend, denn die GEMA vertritt nur die Musiker,
die die Filmmusik komponiert haben. Eine Einwilligung des Urhebers des Films in die öffentliche Nutzung seines Werks liegt auch bei Zahlungen an die GEMA nicht vor.
Was passiert wenn Sie eine solche Einwilligung der Produktionsfirma nicht haben? Wer öffentlich Filme zeigt, ohne eine Erlaubnis für die öffentliche Vorführung zu haben, verstößt gegen das Urhebergesetz. Dieses Gesetz sieht für diesen Fall Strafvorschriften – in der Regel Geldstrafen – vor.
Ich habe große Achtung vor der Menschenkenntnis meines Hundes, er ist schneller und gründlicher als ich. (Fürst Bismarck)
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- zimanni
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Vermutlich muss man für diese Lizenz dann auch noch was bezahlen und vermutlich ist das nicht mal wenig.
Ich finde das alles ein wenig kompliziert.
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- carmina33
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unsere Heim wurde auch angeschrieben. Ich habe bei der Lizeenzverkaufssttelle erkundigt und dann auch bei der Kontrollstelle.
Ich finde sehr gemein und ungerecht, dass Bewohner die im Streben liegen oder garnicht an solche Veranstaltungen teilnehmen eine Pauschalbetrag von 3,58 Euro / Monat bezahlen sollen.
wenn ihr im Speisesälle, Therapieraüme, Wohngemeinschafträume Filmen zeigt und werdet ohne Lizeenz erwischt gibt es eine saftige 2000, .´- Euro straffe!!!!!
Also las es sein oder das Heim kauft eine Lizeenz.
Erlaubt ist : Filme nur im eigene Zimmer des Bewohners schauen.
Lieben Gruß und ein entspannter 2 Advent!
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- Pegasus
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Nun weiß ich darüber Bescheid, dass die Filme nicht so einfach gekauft und gezeigt werden dürfen. Auch nicht im Pflegeheim.
Weiß nun aber auch eine Medienzentrale, wo für solche Zwecke Filme kostenlos geliehen werden können.
Und so gehts:
Ihr wählt zunächst einmal auf der Hauptseite eure zuständige Medienzentrale auf der Landkarte aus unter medienzentralen.de/index/welcome
Dann werdet Ihr an eure zuständige Medienzentrale weitergeleitet.
Dort registriert Ihr euch mit eurer Einrichtung. Wichtig: Die Filme darf nur die registrierte Person downloaden.
Auszug aus den AGB:
2. Berechtigung
Das Recht der Nutzung der Medien und der Bilder ist an die bereitgestellten Medien bzw. Bilder gebunden. Der Nutzer / die Nutzerin erhält nicht das Recht dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen. Die Berechtigung zum download wird schriftlich bei der AV-Medienzentrale Augsburg mit dem auf Seite zwei beiliegenden Antragsformular bzw. per Fax unter Nr. 0821-3152-450 beantragt. Login–Daten für den Passwort geschützten download dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine kommerzielle Nutzung der Medien und der Bilder wird ausgeschlossen und die downgeloadeten Medien bzw. Bilder werden nur für nichtgewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt.
Wie schon herauszulesen ist, muß das Antragsformular für den Film, den ihr dann zeigen wollt, per Post oder Fax an die zusändige Medienzentrale geschickt werden.
Den Film könnt ihr auf den Laptop downloaden oder auf DVD oder Stick ect.
Die Nutzungsrechte liegen dann bei 7 Tagen, in Ausnahmefällen bei 14 Tagen.
Die Medien dürfen nur im Rahmen einer Aktivierung gezeigt werden. Also kein Kino für die Öffentlichkeit, keine Werbung außerhalb der Einrichtung.
Habe mich am Montag gleich angemeldet aber noch keine Registrierungsbestätigung erhalten. Mal schaun...
Gruß Pegasus
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