Niederschwelliges Betreuungsangebot nach §45 SGBXI, wer darf das anbieten?

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04 Feb. 2010 18:58 #7693 von majati
Hallo,

eine Angehörige eines Demenzpatienten hat diese Zusatzleistung beantragt.
Sie hat uns ( Ergo- Praxis ) gebeten, dieses Betreuungskonzept anzubieten.

Ich finde jedoch im Netz nichts Konkretes dazu, ob wir das als Ergos überhaupt dürfen.

1. Weiß da Jemand vielleicht etwas darüber? Oder einen Link, Tipp o.ä..?

2. Kann dieses Angebot auch von einem Verein, der sich u.a. mit diesem Klientel beschäftigt, kommen, wenn dort auch "geschultes Personal ( z.B. eine Ergo) arbeitet?

Soweit ich weiß, muss ja eine Konzeption für das Betreuungsangebot geschrieben werden, die dann erst vom jeweiligen Landesamt genehmigt wird.

Ich hoffe, mir kann hier Jemand etwas Licht ins Dunkle bringen...  ???

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