Ergotherapeuten sollen wissen, welches Gehalt sie verdienen

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15 Feb. 2009 14:19 - 04 Jan. 2015 23:46 #5506 von EbeDe.net-Team
Liebe EbeDe.net-Nutzer,

in unserer letzten Umfrage haben wir den Brutto-Stundenlohn von Ergotherapeuten ermittelt.

Nun seid ihr gefragt:
  • Findet ihr euch in den Tariftabellen zurecht?
  • Habt ihr Unterstützung erhalten?
  • Ist eure Eingruppierung angemessen?
  • Was habt Ihr bei freien Gehaltsverhandlungen erlebt?

Auf Eure Erfahrungen sind wir sehr gespannt!
Letzte Änderung: 04 Jan. 2015 23:46 von EbeDe.net-Team.

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20 Feb. 2009 17:50 #5529 von Anonymous
Also ich verdiene genau so viel wie unsere Pflegefachkräfte, was ich in Ordnung finde. Allgmein sind glaube ich alle Berufe im Gesundheitswesen unterbezahlt. Meine Hoffnung ist der geplante Mindestlohn für Pflegekräfte. Mal gucken was daraus wird.

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23 Feb. 2009 21:08 #5555 von Anonymous
Durch den Dschungel der Gehaltstabellen habe ich leider noch nie durchgeblickt.
Ich habe mein Examen im Frühjahr 2007 gemacht, habe dann in einem Seniorenheim gearbeitet und im Mai 2008 die Stelle gewechselt. Mein derzeitiger Arbeitgeber zahlt mir den identischen Lohn wie der vorherige. Dies liegt an der unteren Grenze, die vom DVE empfohlen wird. Wann kann ich nach einer Gehaltserhöhung fragen? Wann steht mir was zu? Steht mir überhaupt etwas zu? Ist mein Gehalt von den Berufsjahren und auch vom Alter abhängig?
Es wäre toll wenn mir jemand Ratschläge/Erfahrungsberichte schicken könnte! Vielen Dank.

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19 März 2009 11:26 #5763 von Nadja Busch
Hallo Nina,
leider komme ich erst heute zum beantworten deiner Fragen.

Nina-Ergo schrieb: Wann kann ich nach einer Gehaltserhöhung fragen? Wann steht mir was zu? Steht mir überhaupt etwas zu?

Bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Gehaltserhöhung können wir Ergotherapeuten und an den bekannten Richtlinien des BAT orientieren. So bieten sich die ersten Gehaltsverhandlungen nach sechsmonatiger Berufsausübung, nach zweijähriger Bewährung in dieser Tätigkeit  und sobald einem mehr Verantwortung z.B. in vorm von weisungsbefugten Mitarbeitern an. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es Üblich das das Gehalt für diesen Zeitraum gleich bleibt. Sollte es zu einer Vertragsverlängerung kommen, kann diese Situation zu erneuten Gehaltsverhandlungen genutzt werden. Ist man nach Tarif angestellt, so erfolgt eine Anpassung automatisch. Ist es ein Einzelvertrag z.B. in Anlehnung an den Tarif, so muss jeder Arbeitnehmer individuell verhandeln. Am besten ist es die Intervalle bei Vertragsabschluss festzulegen. Sonnst kann es im Extremfall heißen das man für die Zeit der Anstellung im Unternehmen für das selbe Gehalt arbeitet.

Nina-Ergo schrieb: Ist mein Gehalt von den Berufsjahren und auch vom Alter abhängig?

Dein Gehalt ist abhängig von deiner Qualifikation, sprich Ausbildung als Ergotherapeutin, und den aktiven Berufsjahren. Des weiteren gilt beim TVÖD je länger du in dem Betrieb arbeitest, desto mehr Geld bekommst du. In welchen Abständen die Erhöhungen erfolgt, ist dem beigefügten Link zu entnehmen.
www.physio.de/physio/bat.htm

Liebe Grüße sendet
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
                                          (Hermann Hesse)

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