Arbeitsrecht- Wochenenddienste...

Mehr
27 Nov. 2008 11:34 #5036 von jette
Arbeitsrecht- Wochenenddienste... wurde erstellt von jette
Hallo!

Ich hätte gerne eine paar Anregungen von Euch.

Ich kehre nach 2 Jahren Elternzeit zurück , habe einen 400€ Job als Ergo in der Altenhilfe mit 9,5 Wochenstunden und wollte gerne weiterhin vormittags an 3 Tagen arbeiten. Jetzt bekam ich einen Anruf, ich soll 2 Vormittage arbeiten und alle 3 Wochen Wochenendienst von 2x 4 Stunden.
Kann mein Arbeitgeber das ohne meine Zustimmung von mir verlangen?

Freue mich auf Eure Antworten.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Anzeige

  • Nadja Busch
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Ergotherapeutin und Gedächtnistrainerin
Mehr
30 Nov. 2008 21:10 #5064 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf Arbeitsrecht- Wochenenddienste...
Hallo Jette,
einen Hinweiß ob der Arbeitgeber das darf findest du in deinem Arbeitsvertrag. Da sollten mögliche Arbeitszeiten/Arbeitstage geregelt sein.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber verlangen das du am Wochenende arbeitest, außer es ist im Vertrag ausgeschlossen. Und die zweite Frage ist hattest du vorher mehr gearbeitet? Wenn ja, würde das eine Anpassung des Vertrages erfordern.

Lasse dich im Zweifelsfall von Verdi oder einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Liebe Grüße sendet
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
                                          (Hermann Hesse)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: EbeDe.net-Team

Über EbeDe.net

EbeDe.net ist das Portal für alle, die mit demenzkranken Menschen arbeiten. In den Foren tauschst Du Dich über Ideen für den Therapie-Alltag aus und erhältst neue Anregung. Im Blog erfährst Du über aktuelle Veranstaltungen, Aktionen, Berufsfeldpolitik, Forschung und mehr. Testberichte, Buchbesprechungen, Interviews und Grundlagen findest Du im Magazin-Bereich. Das gesamte Angebot ist kostenlos und wird ehrenamtlich betrieben.