arbeiten in einem seniorenheim auf rezept

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11 Sep. 2008 09:56 #4562 von frieden
arbeiten in einem seniorenheim auf rezept wurde erstellt von frieden
hallo an alle ergos,
gestern unterhielt ich mich mit meiner kollegin, und diese erzählte mir,das es möglich sei, als ergo in einem seniorenheim zu arbeiten, dabei angestellt zu sein und auf rezept zu arbeiten.
das hört sich alles ganz gut an.
nur wie wird dies arbeitsrechtlich gehändelt, urlaub, tarifvertrag, gibt es
ein grundgehalt. vom wem bekommt man die rezepte zur behandlung
der bewohner und und und.
hat irgendjemand von diesem modell schon einmal etwas gehört?
wer etwas weiß den bitte ich um hilfe
danke
frieden

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11 Sep. 2008 20:51 #4565 von Chiuvana
Hallöchen,
also erst noch mal zum Verständnis:
du willst vom Pflegeheim angestellt sein (für Aktivierung...??) und daneben noch auf Rezept: Einzeltherapie oder auch die  Gruppentherapie=als Aktivierung arbeiten oder wie??Oder als eigentlich Selbständiger Ergo im Heim??!

Ich schildere mal meine Erfahrung: ich hab in einem Heim gearbeitet, war dort fest angestellt und habe (soweit es mir neben der Pflege.. :-X .möglich war, aber das ist ein anderes Thema) meine Aktivierung in der Gruppe gemacht! Einzeltherapien durfte ich nur auf Rezept machen, konnte das über ein Therapiezentrum, das zum Träger mit dazugehörte abrechnen! Das bedeutete für mich: NIE Einzeltherapie, wenn ich es für nötig hielt, sondern NUR wenn ein Arzt mir das Rezept ausstellt= und das muss ich sagen, kommt nicht oft vor!!LEIDER. aber die Ärzte sehen kaum Bedarf. Zitat: "was braucht die Frau den Ergo, die kann doch noch laufen"....was soll man dazu noch sagen???TRAURIG aber WAHR >:(
somit hatte ich in einem Jahr, gerade mal 3 Rezepte u. keine Folgeverordnungen!!

Ich weiß jetzt natürlich nicht, ob dies ungefähr deine Frage trifft aber ich kann nur sagen: es ist blöd auf Rezept zu arbeiten! Ohne Rezepte Einzeltherapien anzubieten, bedeutet natürlich immer mehr Freiräume zu haben! damit meine ich z.B. wenn es einfach nötig ist , mal ne halbe std. zu einem Heimbewohner auf Zimmer sitzen u. Quatschen/ oder Spazieren gehen oder einkaufen oder was auch immer seine Lebensqualität erhöht!!!

Grüßle

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11 Sep. 2008 21:43 #4566 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf arbeiten in einem seniorenheim auf rezept
Hallo frieden,
es gibt diesbezüglich verschiedene Modelle.
Grundbedingung hierfür ist das du eine Praxis hast über die du die Hausbesuche dann abrechnen kannst.
Modell 1:
Du bist im Heim angestellt z.B. für 30 Stunden und arbeitest als freie Mitarbeiterin für eine Praxis. So kannst du dann wie jede andere Praxis Hausbesuche machen (auch in dem Heim wo du arbeitest). Je nach dem wie viele kunden du hast machst du mit der Variante plus oder minus. Denn dann musst du die Versicherung, Berufsgenossenschaft und co. selber finanzieren/bezahlen.

Modell 2:
Du bis im Heim angestellt und lässt dich zusätzlich von einer Praxis für Ergotherapie einstellen. Hier kann dann bezüglich des zu leistenden Stundenumfangs verschiedene Vergütungsmodelle gewählt werden. Möglich sind vom Minijob/400 Eurojob bis hin zur Teilzeitstelle alle Möglichkeiten offen.

Arbeitsrecht:
-> Voraussetzung: ist die Zustimmung des Arbeitgebers! Wenn du diese nicht schriftlich hast, ist dieses ein Kündigungsgrund, sobald dein Arbeitgeber es ausbekommt.
-> Urlaub: Bei Modell 1 (freier Mitarbeiter) bist du für deinen Urlaub selber zuständig. Du musst nur bedenken wer dich dann Vertritt, denn die Rezepte dürfen über einen gewissen Zeitraum hinaus nicht unterbrochen werden - nach dieser frisst musst du ein neues Rezept anfangen. Bei Modell 2 (Nebenjob) gelten die gesetzlichen Mindesturlaubstage, dessen Tatsächlicher Wert sich danach richtet wie viele Tage in der Woche du für die Praxis aktiv bist. Hier sollte es möglich sein, das dich ein Mitarbeiter der Praxis im Urlaubsfall vertritt.
-> Tarifvertrag: Kann nur bei Modell 2 greifen. Aber meistens ist alles frei verhandelbar. - Sprich der gilt nur für angestellte Mitarbeiter egal ob Heim oder/und Praxis.
->Grundgehalt: Für was??? Wenn du beim Heim angestellt bist, dann kannst du dieses wie ein Grundgehalt betrachten, das bekommst du ja jeden Monat für die vereinbarte Summe und die vereinbarten Stunden. Für angestellte in Praxen gibt es verschiedene Modelle. Die können einen Grundbetrag + Premienregelung,  ein festes Gehalt wie im Heim, ein Bezahlung nach geleistete Einheiten/Stunden beinhalten. - ist halt alles Verhandlungssache.
-> Woher kommen die Rezepte: Modell 1 bedeutet für dich das du selber "Werbung" für dich und deine Leistung machen musst. Du bist als freier Mitarbeiter für deine Einkünfte ganz alleine zuständig! Wenn du Glück hast und die Praxis über die du abrechnest gibt dir Patienten, weil sie zu dem Zeitpunkt ausgelastet ist. Modell 2 kann beinhalten das du deine Patienten zugewiesen bekommst. Von Vorteil ist jedoch sich ebenfalls um den eigenen ruf und um Rezepte zu kümmern. Vor allen Dingen dann wenn du nach geleisteten Einheiten/Stunden bezahlt wirst.

So nun habe ich dir so ziemlich alles geschrieben was ich dazu weiß. Tatsache ist nur das du als Heimangestellte nur dann auf Rezept arbeiten kannst wenn die eine Abrechnungsstelle (Praxis) haben. Des weiteren weiß ich das das aufbauen eines eigenen Kundenstamms in einigen Regionen sehr schwer ist und das auch bei Demenz von Ärzten auf eine Therapiepause bestehen und keine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen.

Ich hoffe dein Wissensdurst ist nun gestillt.

Viel Erfolg wünscht
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
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12 Sep. 2008 14:23 #4572 von frieden
hallo chiuvana, hallo nadja,
vielen dank für eure  informationen, die haben mich ein ganzes stück weiter gebracht in meiner betrachtungsweise zu dieser frage.
danke frieden

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