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Aufsichtspflicht im Seniorenheim
- frieden
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weiß jemand von euch wieviele bewohner ich als ergo in einem
seniorenheim betreuen darf ohne meine aufsichtspflicht zu verletzen.
all diese dinge erledige ich allein, etwa 4 stunden.
im moment habe ich 25 bis 30 bewohner am vormittag, mit frühstücks-
zubereitung, esseneingeben, toilettengänge und natürlich meine therapie.
vom personalschlüssel her liegen wir bei 1: 40 bewohner.
das kann natürlich nicht heißen das ich davon 25 -30 alleine habe.
wer kennt sich aus, und wo kann ich dies eventuell nachlesen.
vielen dank
(Sachbezogene Überschrift eingefügt. Die Red.)
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Gruß Dietmar
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frieden schrieb:
all diese dinge erledige ich allein, etwa 4 stunden.
im moment habe ich 25 bis 30 bewohner am vormittag, mit frühstücks-
zubereitung, esseneingeben, toilettengänge und natürlich meine therapie.
vom personalschlüssel her liegen wir bei 1: 40 bewohner.
das kann natürlich nicht heißen das ich davon 25 -30 alleine habe.
wer kennt sich aus, und wo kann ich dies eventuell nachlesen.
vielen dank
(Sachbezogene Überschrift eingefügt. Die Red.)
Ich frage mich gerade ernsthaft ob du mit 30 leuten 4 stunden alleine bist und das alles erledigen musst ?!?? Wann kommst du eigentlich mal zum Luftholen, geschweige denn eine Therapieeinheit durchzuführen ?
LG
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- frieden
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zum luftholen komme ich, wenn ich evt. mal eine praktikantin habe, oder
für ein paar stunden eine 1 euro kraft. nicht regelmäßig sondern sporadisch einsetzbar.
ich hoffe auf die neue pdl und ein neuen konzept das erarbeitet werden
sollte.
viele grüße frieden
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