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Fotos von Kindern mit Bewohnern?
- Lusinchen
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Gruß Lusinchen
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- Michael Lange
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Schau Dir mal den Wikipedia-Artikel zum Recht am eigenen Bild und die dort verlinkten Referenzen an.
Wahrscheinlich greift - da es sich um eine Veranstaltung handelt - § 23 KUG Abs. 1, der aber zugleich durch Abs. 2 eingeschränkt ist. Normalerweise würdest Du die Abzubildenden einfach fragen, ob das okay ist, ein Foto zu erstellen und für einen bestimmten Zweck zu nutzen. Wer nicht will - also wessen berechtigtem Interesse es zuwiderläuft- äußert dies und kommt nicht auf die Aufnahme. Die Vertretung der eigenen berechtigten Interessen könnte bei Demenzkranken aber eingeschränkt sein, sie könnten es nicht äußern können. Kämen sie daher auf die Aufnahme, könnte dies aber gegen ihr berechtigtes Interesse sein.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dir die Freigabe der Fotos für eine bestimmte Publikation von den Fotografierten schriftlich bestätigen lässt. Dazu genügt eine einfache Erklärung. Ich weiß nicht, wie das bei Demenzkranken ist. Dort bedarf es evtl. eines gesetzlichen Vertreters.
Alternativ machst Du Aufnahmen, auf denen die Senioren nicht individuell erkennbar sind. Das wäre z. B. der Fall, wenn die Schüler den Mittelpunkt der Aufnahme bilden und ihnen gegenüber das Publikum sitzt, das nur von hinten fotografiert wird. Ich gehe davon aus, dass die Kinder kein Problem mit dem Foto haben.
Mich würde auch interessieren, die Erfahrungen anderer hierzu zu hören. Wie etwa ist das Vorgehen beim Erstellen von Werbebroschüren für ein Altenheim?
Schönen Gruß
PS: Hier gibt's mehr Infos.
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- Jana
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Also ich kenne es leider auch nur so, dass man die Bewohner fragen muss, wenn man sie fotografiert. Sind diese dement, muss der gesetzliche Betreuer angerufen werden. Dann hat man zwar gefragt und es wurde vielleicht zugestimmt, aber so richtig auf der "sicheren Seite" ist man ja nicht, wenn alles nur mündlich ist...Man kann nie wissen.
Ich finde es schade, weil manchmal die schönsten Bilder entstehen könnten, wenn man ohne große Planung und spontan fotografieren könnte.
LG! Jana
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- Anonymous
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es ist richtig, dass Bewohner ihr schriftliches Einverständnis geben müssen, wir haben dafür einen speziellen Vordruck. Insbesondere im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist man damit immer auf der sicheren Seite.
Ausnahme stellen Gruppenbilder dar, bei denen kein Bezug zu einer einzelnen Person hergestellt werden kann, so weit ich weiss bereits bei einer Größe ab 3 Personen (keine Gewähr!).
Der Heimvertrag in unserer Einrichtung wird im Moment dahingehend geändert, dass Bewohner schon bei der Aufnahme mit ihrer Unterschrift Fotos zwecks Öffentlichkeitsarbeit zustimmen.
Selbstverständlich wird es immer Personen geben, die das ablehnen und das kann wird dann natürlich berücksichtigt.
Ansonsten stellt die Variante, von hinten bzw schräges Profil zu fotografieren einen akzeptablen Notbehelf dar.
Liebe Grüße,
Cassiopeia
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- Lusinchen
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Gruß Lusinchen
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- bördi
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ICh bin der Meinung so ist man auf der Sciheren Seite falss was kommen sollte , muss ja nicht, aber man weiß ja nie
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