Moin,
Da bis jetzt noch keiner geantwortet hat und ich mir nicht 100% sicher bin - diese Frage würde ich von einem Rechtsanwalt, der Gewerkschaft (Verdi) oder dem DVE prüfen lassen.
Ich weiß nicht ob es eine maximale Anzahl an Wochenenden gibt die Zulässig sind. ABER: wenn du wie im Vertrag vereinbart nur 5 Tage die Woche arbeitest z.B. Mittwoch bis Sonntag. Oder anders aufgeteilt (die Freien Tage müssen nicht am Stück sein. Könnte der Punkt legal sein.
Lediglich das "Nacharbeiten" im Zusammenhang mit Urlaub ist glaube ich nicht rechtens. Denn dir steht die Zeit zur Erholung zu. In den Einrichtungen wo ich gearbeitet hab wurde für das Wochenende ebenfalls Urlaub eingereicht und somit hatte man dann das Wochenende frei. Wenn du aber durchgängig in den Wochen danach die oben beschriebene Regelung (auch ohne Begründung) genutzt wird, könnte es ein geschickter Schachzug des Arbeitgebers sein, den Personalschlüssel am Wochenende möglichst hoch zu halten.
Wirkliche Klarheit und den dazugehörigen Paragraphen müsstest du bei Fachleuten erfragen. Denn so wie es aussieht wird die Regelung von allen Mitarbeitern getragen. Selbst wenn es Illegal ist, müsstet du dein Rechg erkämpfen oder den Arbeitgeber wechseln.
Lg Nadja