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Verschiedenes Wichtiges und irendwie hängt alles zusammen
- Sonia_80
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Arbeiten in einem Geronto-psychatrischen bereich , stationär Pflegeheim
1. Weiß einer wie sich die Stellenanzahl der Pflege aufrechnet prinzipiell und in Aufstockung der 3 Pflegestufen?
2. Zusatzfrage dazu, wie ist es allgemein aufgeteilt in einem Seniorenheim.
Gehen wir von 16 Bew der Station aus. Wie ist da die Aufteilung berechnet von Frühdienst Mitteldienst und Spätdienst /Anzahl der Mitarbeiter (immer noch Pflege)
3. Ist 78b das gleiche wie geronto-psychatrische-Ausbildung?
4. Habt ihr Erfahrung damt wenn der 87bler zusätzlich eine Ausbildung als Pflegehilfskraft hat?
5. zu Frage 4: hat er beides, darf die Betreuung und Pflege sich mischen oder muss festgelegt werden soviel Stellenzeit für Pflege und zu viel Stellenzeit für Betreuung?
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- Nadja Busch
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die Frage 1 habe ich nicht ganz verstanden... Möchtet du wissen wie mal die Pflegestufen berechnet? Oder was genau steckt dahinter? Wenn ich genaueres Weiß könnte ich ggf. mal jemanden Fragen der es gelernt hat.
Nein! Es kann aber sein das jemand mit der geronto-psychatrische-Ausbildung auch für die Tätigkeit ohne noch mal extra den Schein zu machen anerkannt wird. Für den Bereich der Ergotherpie weiß ich das aufgrund der Ausbildungsinhalte wir nich noch mal extra den Schein machen müssen. Die Frage die jeder sich dann natürlich stellen muss ist, möchte ich unterhalb meiner Qualifikation arbeiten und den therapeutischen Aspekt ganz ausblenden.Sonia_80 schrieb: 3. Ist 78b das gleiche wie geronto-psychatrische-Ausbildung?
Ja. Was möchtest du wissen (außer das was unten schon steht)?Sonia_80 schrieb: 4. Habt ihr Erfahrung damt wenn der 87bler zusätzlich eine Ausbildung als Pflegehilfskraft hat?
Es muss klar getrennt sein, zumindest wenn man sich dem MDK-Prüfbogen und das Gesetzt ansieht. Da steht ganz klar das keine Pflegerischen Leistungen erbracht werden dürfen. Und ganz ehrlich weiß ich auch nicht wie es versicherungstechnisch aussieht.Sonia_80 schrieb: 5. zu Frage 4: hat er beides, darf die Betreuung und Pflege sich mischen oder muss festgelegt werden soviel Stellenzeit für Pflege und zu viel Stellenzeit für Betreuung?
Was machbar ist das z.B. x % Pflege, mit klar definierten Arbeitszeiten als PK, und x % Betreuung nach 87b erbracht wird. Der Arbeitsvertrag würde dann auf PK + BT laufen und ggf. eine Zusatzvereinbarung gemacht werden in der steht wie hoch der Anteil an BT ist. Ich hatte mal einen Ergotherapievertrag bei dem ich mich verpflichtet habe bis zu 20 Stunden Leistung nach 87b zu erbringen. Aus meinem "Laufplan" ging klar hervor wann ich welche Leistung erbracht habe. Somit war es für den MDK und die Heimaufsicht klar nachzuvollziehen und keiner konnte behaupten das das Haus Gelder kassiert hat ohne das dafür die entsprechende Leistung erbracht wurde.
Liebe Grüße
Nadja
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- Sonia_80
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es ist ja doch noch wer hier

also, es geht nicht um mich. ich habe seit neuestem auch mt auf die 87b-Kräfte zu achten.
Unter anderem auch in einem gerontobereich.
Dort sind 2 Personen eingestellt für Pflege die gleichzeitig auch Betreuung machen. Laut deren aussage kommen sie kaum dazu und nutzen betreuung eher in ihrer eigenen Pause.
Um dies abändern zu können muss ich den Grund finden, woran es liegt.
2 Aspekte wären zu bedracht ziehen:
1. die stellen sind nicht zusättzich für betreuung ausgerechnet und daher schaffen sie es nicht
oder
2. es liegt an der struktur, d.h. die zeit ist da vom stellenwert der pflege, aber darauf würde dort der schwerpunkt liegen und ich müßte angeben, so diese zeit müßt ihr aus der pflege raus und grundsätzlich nur betreuung machen.
offe dies klärt es etwas, worauf ich hinaus wollte

inzwischen habe ich einen pflegerecner gefunden:
www.pflege-shv.de/index.php?page ... schluessel
siehe auf der seite ganz unten.
werde mich die tage mal ans ausrechnen machen
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- Nadja Busch
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so wie es sich anhört geht es bei den beiden Mitarbeitern nicht um die Betreuung nach 87b. Wie es scheint geht es um die "normale" soziale Betreuung. Das solltest du zuerst bei den Vorgesetzten erfragen.
Eigentlich liegt immer ein "Strukturproblem" vor. Denn selbst wenn es einen klaren Stellenanteil gibt und geplante Zeiten passen diese in Deinem Fall nicht zur Praxis.
Schaue dir die Laufpläne an, was die Mitarbeiter genau machen müssen und welcher Zeitfaktor dafür zu Grunde gelegt wird.
Denkanstoß:
MA 1 hat 7.00 - 10.00 Pflege, 10.00 - 11.00 Betreuung und anschl. Pflege. Was passiert wenn die Pflegetour zwar rechnerisch anhand der Pfelegeminuten Korrekt ist, aber im Alltag aufgrund der psychischen Veränderungen der Bew. und anderer Zwischenfälle (helfen von Kollegen, MA-Ausfall, Extraaufgaben durch PDL/HL/Stationsleitung).
Wer hat schon das Herz und die Kraft wenn wer um "Hilfe/Aufmerksamkeit Schreit" diese ihm zu verwehren? Springen die Kollegen ein, damit die Person in die BT kann oder muss der MA zuerst alle aufgaben erledigen und darf dann erst die Bewohner zur Gruppe/Einzel holen? Gibt es überhaupt definierte Zeiten für Betreuung (z.B. Täglich von 10.00 - 11.00 Uhr Gruppe anschl. Einzel) oder ist eher der Fall wenn alle Pflegeaufgaben (im Team) erledigt sind, dann kannst du ein Wenig BT machen.
Der Nachteil für die "normale" soziale Betreuung ist, dass der Stundenwert im Verhältnis zum Bewohnerschlüssel nicht definiert ist. Wenn der MDK/die Heimaufsicht die Leistung nicht fordern und Kontrollieren würde, dann wäre Betreuung/Beschäftigung ein Luxusgut einiger weniger Häuser. Sprich -> Hauptsache es wird im Mindestmaße (nur die Tagesanzahl ist definiert, nicht die Länge) zur Zufriedenheit der Bewohner angeboten. Bei der Betreuung nach 87b ist die Leistung klar definiert sprich das Verhältnis der zu Leistenden Stunden für die jeweils genehmigten Bewohner. Dann muss die Betreuung auch bei der Person in dem festgelegten Umfang erbracht werden. Es gibt Häuser in denen werden die Bewohner einzelnen Mitarbeitern zugeordnet, welche dann für die Erbringung und Dokumentation nur für die Bewohner zuständig sind. Andere Häuser handhaben das flexibler und sagen z.B. 50 genehmigte Bewohner = 4 Teilzeitkräfte, welche über ihr Angebot für alle genehmigten Bewohner (Gruppe + Einzel) zuständig sind. Im Fall der einzeln zugeordneten Bewohner bedeutet das, hat der MA Urlaub/Krankheit findet für den Bew. kein Angebot statt. Bei der offenen Einteilung kann im Team etwas kompensiert werden, so dass jeder etwas Leistung erhält.
Egal welche Variante/Struktur vorliegt. Ich empfehle immer sogenannte "Mitarbeiterlaufpläne". Sie legen fest wer wann welche Leistung zu erbringen hat. Man muss ja nicht jede Lücke voll quetschen, denn besonders bei Geronthopsychaitrischen Klientel braucht man noch "Freiräume" für spontane Intervention. Aber selbst diese Ausweichzeiten habe ich Definiert. Dafür gab es dann Zeiten zur Kontaktpflege.
Liebe Grüße
Nadja
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- Sonia_80
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Werde dann mit der wbl reden, das eine feste zeit ausgemacht wird für betreuung. Wenn ihr dann Leute fehlen, muß sie das mit der pdl ausmachen.
nein, es ist keine SB. dort findet vom haus her keine SB statt. sie haben neben pflegehelferin nur die 87b ausbildung hinzugemacht.
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- Nadja Busch
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Viel Erfolg. Kannst ja mal berichten was da so bei rumgekommen ist.
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- Sonia_80
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Habe aber eben mal die neuen Kriterien überflogen und an chef geschickt. Damit läßt es sich nun besser erklären und hoffe auch umsetzen, daß dies nun nicht mehr geht, außer die finden noch nen schlupfloch.
Wobei ich finde in anderen heimen sieht es noch viel schlimmer aus als bei uns
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