Rechtliche Lage bei gesetzlichen Betreuern

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10 Sep. 2007 08:33 #1303 von roberta
Rechtliche Lage bei gesetzlichen Betreuern wurde erstellt von roberta
Hallo,

wollte wissen, wie Ihr damit umgeht, wenn der Arzt ein Rezept für eine dementiell Erkrankten im Altenheim ausstellt, die Behandlung also als notwendig erachtet und dartaufhin der gesetzliche Betreuer ( z.B. der Sohn des Patienten ) diese Behandlung ablehnt.
Ich weiß, dass der Betreuer sich nicht über die Verordnug des Arztes stellen darf, aber wie sollen wir als Ergos damit umgehen, wenn solch eine ablehnende Haltung auftritt? Weiterbehandeln und den Betreuer an den Arzt verweisen?
Es ist auch eine blöde Situation, wenn sich der Betr. hintergangen fühlt, da der Arzt dies mit ihm nicht "abgesprochen" hat...Aber dann sollte der Betreuer eben bei der Visite anwesend sein, wenn er immer informiert werden möchte, oder???

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten!

Roberta

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10 Sep. 2007 19:01 #1305 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf Rechtliche Lage bei gesetzlichen Betreuern
Hallo Roberta,
mich würde interessieren warum lehnt der Betreuer Ergotherapie ab!

Liebe Grüße
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
                                          (Hermann Hesse)

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12 Sep. 2007 13:51 #1335 von roberta
Hallo Nadja,

der Betreuer denkt, dass die Behandlung unnötig ist, weil seine Mutter, die er betreut, zu alt dafür ist und der verordnende Arzt aus der Verordnung finanziellen Nutzen ziehen möchte. >:(

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12 Sep. 2007 15:38 #1336 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf Rechtliche Lage bei gesetzlichen Betreuern
Hallo Roberta,
das verstehe ich nicht... 1. zieht der Arzt ja keinen nutzen aus einer Ergotherapieverordnung und 2. alter sollte nie der Grund sein warum jemand eine Leistung nicht annehmen darf die ihm/ihr zusteht.

Was sagt der behandelnde Arzt?

Zudem würde ich hinterfragen für welche Bereiche ist der Betreuer vom Gericht eingesetzt. hat der Betreuer z.B. nur die Verantwortung für die Finanzen, kann er auch nur über den Bereich Finanzen bestimmen, aber nicht über die Notwendigkeit der Therapie.

Ich persönlich würde die Therapie vorsetzen, vor allen Dingen dann wenn du weist das die Bewohnerin davon profitiert. Suche dir die Unterstützung des Pflegeteams/der sozialen Betreuung.

Liebe Grüße
Nadja

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14 Sep. 2007 09:52 #1347 von roberta
Hallo Nadja,

danke für deine Antwort.

Mir ist  klar, dass die Psychiaterin, eine übrigens sehr engagierte und empathische Kollegin - daraus keinerlei Nutzen ziehen kann und möchte.

Und selbstverständlich ist das Leben nicht vor dem Tod vorbei - einen weitestgehend angenehmen "menschenwürdigen" Lebensabend zu ermöglichen, ist meine Triebfeder.
Der Betreuer hat wohl keine Vorstellung, was Ergotherapie ist. Da besteht Klärungsbedarf...

Ebenso weiss ich von einem anderen gesetzlichen Betreuer, dass man als Betreuer nicht die Verordnung bzw. fachliche Entscheidung ablehnen darf - dies ist nur per richterlichen Beschluss möglich.

Mir stellt sich nur die Frage, wie ich den Kontakt zum Betreuer gestalten soll, da er ggf. die Rezeptgebühr überweisen soll.

Also, ich bin zum Entschluss gekommen, dass ich dem Betreuer anbiete, bei der Visite des Patienten teilzunehmen, damit er gleich vorort Fragen stellen kann. Der Patient lebt im Altenheim - ebenso kann sich der Betreuer über die aktuelle medizinische Versorgung informieren lassen und eigeninitiativ selbst informieren beim Personal.
Auch bin ich der Meinung, dass das einzig und alleine eine "Sache" zwischen Betreuer und Arzt ist. Ich werde weiterhin den Auftrag des Arztes ausführen.
Ausserdem stellt sich da auch die Frage, ob der derzeitige Betreuer überhaupt seinem Amt gewachsen ist und wirklich das Wohl seines Zubetreunden im Sinn hat bzw. seine Bedürfnissen gerecht wird.
Ich denke, dass gerade Angehörige verstrickt sind oder - traurig aber wahr - Angst um ihr Erbe haben und diese Angst auf den Arzt übertragen.

Roberta

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