Mutterschutz bzw. Arbeitsverbot in Altlenheimen für Ergos bei Schwangerschaft

Mehr
24 Juli 2013 10:11 #12838 von Kisu
Hallo Mädels,


ich wollte mich mal erkundigen ob jemand von euch Erfahrung mit Mutterschutz bzw. einem Arbeitsverbot hat wenn eine Schwangerschaft festgestellt worden ist.
Welche Gesetze gelten für uns Ergos? In der Altenpflege ist es wesentlich klarer.

Besteht für mich nicht auch ein Risiko wenn ich mit Bewohnern die zb. von MRSA o. ä. betroffen sind, in Kontakt komme? Und wie ist das mit Toilettengängen?

Da ich zum ersten Mal schwanger bin, hab ich mich schon im Internet wund gegooglet aber überall steht was anderes. Heute muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen dass ich schwanger bin und bin sehr auf seine Reaktion gespannt.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiter helfen könntet und vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht habt.

LG
Kisu

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Anzeige

  • Nadja Busch
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Ergotherapeutin und Gedächtnistrainerin
Mehr
24 Juli 2013 15:13 #12850 von Nadja Busch
Hallo Kisu,
erst mal herzlichen Glückwunsch zu Schwangerschaft.
Die Frage nach den Berufsverbort ist nicht ganz so einfach zu beantworten.
Es hängt von den Auszuführenden Tätigkeiten ab.

Fakt ist das du und dein Arbeitgeber mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an das Mutterschutzgesetzt halten müsst:
www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Wichtigste Fackten:
- den Arbeitgeber zu verpflichten, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden ... und sonstige Maßnahmen zur
Durchführung des in Absatz 1 enthaltenen Grundsatzes zu treffen
- Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei
denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen
werden
- Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten (....) ausgesetzt sind
- mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten
von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben
, bewegt oder
befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder
befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei
Arbeiten nach Satz 1
- Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und
nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden -Jedoch gibt es ausnahmen!:  ...in Krankenpflege ... dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von
Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene
Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

Kisu schrieb: Besteht für mich nicht auch ein Risiko wenn ich mit Bewohnern die zb. von MRSA o. ä. betroffen sind, in Kontakt komme? Und wie ist das mit Toilettengängen?

Das mit dem MRSA ist in den gesetzten nicht eindeutig geregelt. Das ist auch bei den MA aus der Pflege so. man kann es als Kindesgefärdung auslegen. Auf der anderen Seite gibt es Schutzkleidung die eh Pflicht ist und die Regelungen (Standarts) bei MRSA geben dazu auch keine klare Auskunft. Auskunft kann dir dazu das Amt für Arbeitsschutz geben. Oder ihr werdet euch intern einig ;-) Ich weiß von Fällen die mit MRSA gearbeitet haben. Ich brauchte es nicht und wurde von der Tätigkeit freigestellt.
Die Frage nach den Toilettengängen ist klar geregelt. 5 bzw. 10 KG sind in jedem Transfer (heben durch den MA überschritten). Begleitung und Anleitung wäre möglich. Was mit den Ausscheidungen z.B. Übertragung von Cytomegalie ( de.wikipedia.org/wiki/Zytomegalie ) ist kann ich dir nicht sagen, da ich damit nichts zu tun hatte/habe. Im Einzelfall muss der Test erfolgen und das  Amt für Arbeitsschutz entscheiden.

Was du vergessen hast ist die Gefahr die von den Bewohnern aus geht. Jeder Demenzkranke könnte aufgrund Verkennung der Situation in Richtung Bauch schlagen...

Fakt ist das Risiko muss in jedem Fall von einem Chef überprüft werden und auch ein entsprechender Bogen ausgefüllt werden. (Macht alles den Chef) Dementsprechend muss dein Arbeitsplatz umstrukturiert werden z.B. weglassen von Transvers, meiden "gefährlicher" Bewohner (auch wenn sie dir bis jetzt noch nie etwas getan haben, aber bei einem Bew. bei dem Herausfordenrdes Verhalten angegeben ist und bekannt ist das er schon mal Richtung PK/Angehöriger/Therapeut geschlagen hat gehört in dem Fall zur Gefährdung des Kindes), ggf. ändern der Arbeitszeiten, ggf. weniger Überstunden/mehr Pausen oder dein Chef erteilt dir zu sofot Berufsverbot.

Ebenfalls kann deine Frauenärztin die ein Berufsverbot aussprechen. Die passiert wenn z.B. das Kindeswohl gefährdet ist.

Ich hoffe das dein Gespräch gut verlaufen ist und bin gespannt wie es bei dir weiter geht.

Liebe Grüße
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
                                          (Hermann Hesse)

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: EbeDe.net-Team

Über EbeDe.net

EbeDe.net ist das Portal für alle, die mit demenzkranken Menschen arbeiten. In den Foren tauschst Du Dich über Ideen für den Therapie-Alltag aus und erhältst neue Anregung. Im Blog erfährst Du über aktuelle Veranstaltungen, Aktionen, Berufsfeldpolitik, Forschung und mehr. Testberichte, Buchbesprechungen, Interviews und Grundlagen findest Du im Magazin-Bereich. Das gesamte Angebot ist kostenlos und wird ehrenamtlich betrieben.