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Anwesenheit Mitarbeiter
- ergotherapeutin
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Anwesenheit Mitarbeiter wurde erstellt von ergotherapeutin
Hallo,
wieviel Mitarbeiter müssen bei einer Veranstaltung anwesend sein zur Teilnehmerzahl der Bewohner?
Es geht mir nicht darum für wieviel Bewohner ein Mitarbeiter verantwortentlich ist, sondern wenn jetzt gerade eine veranstaltung stattfindet, wieviel Mitarbeiter müssen bei einer bestimmten Teilnehmeranzahl anwesend sein?
Gibt es da Vorschriften?
wieviel Mitarbeiter müssen bei einer Veranstaltung anwesend sein zur Teilnehmerzahl der Bewohner?
Es geht mir nicht darum für wieviel Bewohner ein Mitarbeiter verantwortentlich ist, sondern wenn jetzt gerade eine veranstaltung stattfindet, wieviel Mitarbeiter müssen bei einer bestimmten Teilnehmeranzahl anwesend sein?
Gibt es da Vorschriften?
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- Sophia65
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Sophia65 antwortete auf Anwesenheit Mitarbeiter
Hallo,
da habe ich noch nie was von gehört, dass es da Vorschriften gäbe. Eigentlich ungewöhnlich in D, oder?
Wie kommst du auf die Frage?
LG Sophia
da habe ich noch nie was von gehört, dass es da Vorschriften gäbe. Eigentlich ungewöhnlich in D, oder?
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Carmen Sylva,Schriftstellerin
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- ergotherapeutin
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ergotherapeutin antwortete auf Anwesenheit Mitarbeiter
Hallo Sophia,
meine Frage bezieht sich auf eine veranstaltung an deren viele Bew teilnehmen. Gehen wir mal von 20 - 25 Bewohner aus.
Es kommt ein Externer der mit diesen Leuten singt.
Muß dann noch zusätzlich eine Betreuungskraft dabei sein?
Wenn ja, gibt es da irgendwas schriftliches drüber?
meine Frage bezieht sich auf eine veranstaltung an deren viele Bew teilnehmen. Gehen wir mal von 20 - 25 Bewohner aus.
Es kommt ein Externer der mit diesen Leuten singt.
Muß dann noch zusätzlich eine Betreuungskraft dabei sein?
Wenn ja, gibt es da irgendwas schriftliches drüber?
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- Sophia65
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Sophia65 antwortete auf Anwesenheit Mitarbeiter
Hallo ergotherapeutin,
nun verstehe ich deine Frage ein wenig besser, wenn ich auch nicht weiß wo was steht
Mündlich hieß es bei uns im Haus: wenn keiner von den Mitarbeitern dabei ist, dann dürfen Veranstaltungen von Ehrenamtlichen oder externen Anbietern nicht "gekürzelt" werden, denn dann ist das keine Leistung vom Haus. Da ging es um die Fragestellung, ob der MDK diese externe Leistung als Veranstaltung sieht, die vom Haus geleistet wird. Also unserer sozialen Betreuung zugerechnet wird. Aber schriftlich habe ich nichts, leider.
Gruß Sophia
nun verstehe ich deine Frage ein wenig besser, wenn ich auch nicht weiß wo was steht
Mündlich hieß es bei uns im Haus: wenn keiner von den Mitarbeitern dabei ist, dann dürfen Veranstaltungen von Ehrenamtlichen oder externen Anbietern nicht "gekürzelt" werden, denn dann ist das keine Leistung vom Haus. Da ging es um die Fragestellung, ob der MDK diese externe Leistung als Veranstaltung sieht, die vom Haus geleistet wird. Also unserer sozialen Betreuung zugerechnet wird. Aber schriftlich habe ich nichts, leider.
Gruß Sophia
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