Stellenschlüssel soziale Betreuung

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20 Juli 2007 23:09 #1069 von Nina
Stellenschlüssel soziale Betreuung wurde erstellt von Nina
Hallo Ihr!

Mich würde mal interessieren, ob es für die soziale Betreuung in einem Altersheim auch einen offiziellen Stellenschlüssel gibt ? Wenn ja, wo lässt sich so etwas nachlesen?

Vielen Dank schon mal!

Gruß,

    Nina

Menschen mögen vergessen, was du ihnen gesagt hast, aber sie erinnern sich immer daran, welches Gefühl du in ihnen ausgelöst hast.

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29 Juli 2007 12:37 #1095 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf Stellenschlüssel soziale Betreuung
Hallo Nina, Ebede-Mitglieder,
da es wahrscheinlich viele Ergotherapeuten/innen gibt die diese Frage interessiert, wende ich mich im laufe der nächsten Woche an die Heimaufsicht/MDK und den Heimverband.

Sobald ich die ersten Informationen habe, leite ich sie an dich/euch weiter.

Liebe Grüße sendet
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
                                          (Hermann Hesse)

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01 Aug. 2007 17:14 #1104 von Nenya
Hallo!

Im Zusammenhang mit einem offiziellen Stellenschlüssel für die soziale Betreuung in Pflegeheimen, würde mich interessieren, ob für die Betreuung von dementen Heimbewohnern Fachkräfte vorhanden sein müssen oder ob diese Arbeit von Hilfskräften übernommen werden kann.

Überhaupt würde ich gerne wissen, ob in der sozialen Betreuung eine Fachkraft, im Speziellen eine Ergotherapeutin angestellt sein muss oder ob es eine Kann-Bestimmung ist. Ich habe mich schon versucht durch verschiedene "Schriften" durch zu arbeiten, lese aber immer nur, dass eine soziale Betreuung in Altenheimen vorhanden sein, aber nicht durch wen sie gewährleistet werden muss. 

Was fachlich besser wäre, ist absolut klar. Ich möchte gerne aus ernsthaften beruflichen und meine eigne Arbeitsstelle betreffenden Gründen eine rechtliche Bestimmung erfahren.

Vielen Dank für eure Antworten!

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02 Aug. 2007 13:17 #1107 von Jaci-83
Jaci-83 antwortete auf Stellenschlüssel soziale Betreuung
Halöchen!
So weit ich weiß, gibt es noch kein "Gesetz", das bestimmt, dass Fachkräfte in der sozialen Betreuung arbeiten müssen....Leider! Und es gibt sicher einen Stellenschlüssel, also zumindest bei uns (Caritas), nur der wird nicht eingehalten, weil der Chef meint, die anderen tuen es ja auch nicht-warum ich? Das wird alles einfach noch zu wenig kontrolliert und daher ict zu wenig Druck da!

LG

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09 Mai 2008 22:56 #3669 von E.P.
Ich weiss es ist lange her aber dennoch taucht die Frage immer wieder auf deshalb:

Heimpersonalverordnung

§ 5 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten

(1) Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener
Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei
mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen
Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. In Heimen
mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft
ständig anwesend sein.
(2) Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde
abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner
erforderlich oder ausreichend ist.
(3) Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem
Umfang der Pflege nicht nur vorübergehend bedarf.


§ 6 Fachkräfte

Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben,
die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung
der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen
und Altenpflegehelfer, Krankenpflegerhelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie
vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.

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15 Mai 2008 09:54 #3688 von stefan
stefan antwortete auf Stellenschlüssel soziale Betreuung
Die soziale Betreuung der Heimbewohner ist in der Pflegeversicherung geregelt, was auch bedeutet, daß die finanziellen Mittel auch dafür vorhanden eingesetzt werden müssen. Es gibt dort Absätze, in denen festgelegt ist, daß es z.B. bestimmte fördernde Maßnahmen zur Integration in die Wohngruppe geben muß. Auch in der Doku gibt es ja einen Bogen zur Erfassung "Maßnahmen Betreuung". In größeren Heimen kann die soziale Betreuung kaum von Pflegenden übernommen werden, da diese sowieso meist an den Grenzen ihrer Belastbarkeit sind. Dafür ist es dann möglich (und auch nötig), Fachkräfte einzustellen. Auch der MDK bzw. die Heimaufsicht prüft bei seinen Kontrollen, ob eine ausreichende soziale Betreuung gewährleistet ist. Kurzum: soziale Betreuung ist kein Luxus, sondern verpflichtend. Abgesehen davon wird dies ja auch von Angehörigen, die ja auch Kunden sind, ausdrücklich erwartet. ::)
(Ich gucke nochmal nach, wo die Absätze in der Pflegeversicherung stehen...)

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16 Mai 2008 09:02 #3694 von DS
Die Stellenschlüssel im Bereich der Altenhilfe sind in den einzelnen Bundesländern geregel. In Baden-Würthemberg ist die soziale Betreuung im Pflegeschlüssel eingerechnet. Wie die soziale Betreuung organisiert wird, liegt im Ermessen des Trägers. In unserer Einrichtung ( 78 Bewohner )übernimmt die soziale Betreuung eine Ergotherapeutin mit einer Vollzeitstelle. Die soziale Betreuung wird natürlich auch in unseren Wohnbereichen durch unsere Pflegekräfte mit übernommen.

Gruß DS

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03 Dez. 2008 15:05 #5089 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Stellenschlüssel soziale Betreuung
Hallo,

ich arbeite in einem Altenheim (privater Träger) mit 110 Bewohner. In der Sozialtherapie arbeiten drei Fachkräfte, zwei volle Stellen und eine halbe Stelle. Inwieweit das dem Durchschnitt betrifft weis ich allerdings nicht- Auf Nachfrage bei der Heimaufsicht konnte ich nichts genaues in Erfahrung bringen.
viele grüße

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21 Feb. 2009 16:11 #5536 von petrapisa
petrapisa antwortete auf Stellenschlüssel soziale Betreuung
Hallo,
ich arbeite in einer relativ großen Senioreneinrichtung ( 200 Betten ) und bei uns wird von seiten des Trägers gerade versucht, die Ergo`s einzusparen. Da in den letzten Pflegesatzverhandlungen der Therapieschlüssel wieder dem Pflegeschlüssel zugesprochen worden ist (Bayern ), hat unsere neue Heimleitung beschlossen, daß die Ergo´s Grundpflege übernehmen können und die ganzen psychosozialen Gruppen und Einzeltherapie, wir hatten bis dato über 40 feste Angebote und zusätzlich viele Vernastaltungen, können ja auch 1 Euro Jobber bernehmen Im Sinne von Kaffe trinken kann jeder.... Es gibt im bayrischen Heimgesetz allerdings eine Verordnung die besagt, daß die Betreuung und Therapie nur von bestimmten Fachkräften ausgeführt werden kann und es gilt ein Betreuungsschlüssel auf
Pflegestationen von 1 : 30 und auf gerontopsychiatrischen Stationen von 1:25 ( Betreuungskraft auf 25 BewohnerInnen ). Ab 1.1.09 müssen die Heimträger dafür sorgen, dass dieser Schlüssel gewährleistet ist, sonst können sie mit Bußgeldzahlungen belangt werden.

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24 Sep. 2010 18:42 #8819 von Jana
Hallo Nadja und alle anderen, die sich hier schon zu diesem Thema geäußert haben!

Weiß jemand mittlerweile wieviele Ergo`s vorhanden sein müssen / dürfen? Bei uns hat vor kurzem die Einrichtungsleitung gewechselt, weshalb das Thema für mich wieder aktuell wurde. Zu diesem Zeitpunkt gab es häufige Personalwechsel in der Pflege, sodass meine Kollegin (30 Stunden; ich selbst habe 38,5) voll in der Pflege arbeiten musste. Als Begründung gab der neue EL an, dass der Betreuungsschlüssel 1 Ergo für 60 Bewohner wäre. Um meiner Kollegin nicht kündigen zu müssen, ließ er sie dann mehrere Wochen als Pflegekraft einspringen.    ???

Schönes WE!
Jana

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