Fragen über Fragen

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14 Apr. 2011 19:44 #10059 von ergotherapeutin
Fragen über Fragen wurde erstellt von ergotherapeutin
1. Wenn täglich ein frühstückskreis stattfindet. Durch Krankheit verschiedener BW, alle auf ihrem Zimmer bleiben müssen. Bin ich verpflichtet den BW das Essen zu schmieren und auszuteilen oder ist das Kulanz der sozialen betreuung in diesem Moment?

2. Wenn jede Woche ein neuer aktueller Wochenplan ausgehängt wird und an einem Tag wo sonst Kochen stattfindet, eine Veranstaltung im selben Raum sich schneiden würde und man dann die Kochgruppe ausfallen läßt, dies also nicht im aktuellen Wochenplan stehen hat, ist man verpflichtet den WB nocheinmal bescheid zu geben, oder haben sie die Pflicht sich ihre Informationen am Wochenplan zu holen.

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15 Apr. 2011 06:23 #10062 von Sophia65
Sophia65 antwortete auf Fragen über Fragen
Hallo Ergotherapeutin,

1. Das Herrichten und Verteilen des Frühstücks ist Kulanz, denn die soziale Betreuung ist dafür nicht zuständig. Da die Frühstücksgruppe ja ausfällt, kann ich diese Kulanz verstehen, aber sie ist eigentlich nicht notwendig.

2. Eigentlich würde die Änderung im Wochenplan reichen, aber ich würde dann im WB Bescheid geben, da ja jeder Mensch vergeßlich ist und man Aushänge oft übersieht. Vor allem ist die kurze Information was warum passiert ja auch eine Gelegenheit mit der Pflege zu Kommunizieren und vielleicht ergibt sich dann auch die ein oder andere Information daraus...

LG Sophia

Glück ist nicht in einem ewig lachenden Himmel zu suchen, sondern in ganz feinen Kleinigkeiten, aus denen wir unser Leben zurechtzimmern.
Carmen Sylva,Schriftstellerin

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15 Apr. 2011 15:43 #10065 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Fragen über Fragen
Also zu Punkt 2 : ich würde auf jeden Fall den BW bescheid sagen, die sich nicht selbstständig durch Aushänge informieren können . lg

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15 Apr. 2011 17:43 #10067 von ergotherapeutin
ergotherapeutin antwortete auf Fragen über Fragen
Ich denke das die Pflege auch ihren Teil dazu tragen kann. Sie sind jeden Morgen in der Grundpflege und auch zum Mittagessen bei Ihnen. Desweiteren sind sie auch verpflichtet Betreuung zu machen. mir würde es da schon reichen, wenn se die BW einfach jeden morgen darüber aufklären, was am selbigen Tag stattfindet.

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03 Mai 2011 20:09 #10144 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Fragen über Fragen
Hallo,

wir arbeiten mit einem Jahres-und Monatsplan, d.h. in dem Jahresplan stehen die wöchentlich stattfindenden Angebote, das gibt es in der Regel keinen Ausfall. Dies finde ich sehr praktisch und die Pflegekräfte orientieren sich auch daran.
Der Monatsplan ändert sich häufiger und wir geben der Pflege auch immer Bescheid.

Ich würde raten einmal mit der Vorgesetzten der Servicekräfte zu sprechen, welche Regelung es gibt.
Eine Frühstücksgruppe findet unter therapeutischen Gesichtspunkten statt, wenn ein TL erkrankt oder aus anderen Gründen nicht teilnehmen kann, liegt er im Aufgabenbereich der Service- bzw. Pflegekräfte. So wird dies in "meiner "Einrichtung gehandhabt.

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