Keine Teilnahme an der Fortbildung §87b wegen Kuraufenthalt...

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11 Feb. 2014 19:25 #13286 von Puma
Hallo.
Ähm ich hätte da mal ne Frage...
Also mitte März 2014 hätte ich die zweite vorgeschriebe Gesetzliche Fortbildung nach §87b, aber ich habe jetzt meinen Kurbescheid bekommen. Und kann dann an der Fortbildung nicht teilnehmen, da ich zu derzeit ja weit weg auf Kur bin.
Ich habe bei meiner Heimleiterin anfragen lassen ob ich dann einen Ersatztermin bekommen könnte? Die Antwort war nein, nach dem Motto das ist Eigenverschulden ich bräuchte ja nicht zur Kur fahren.

Meine Frage wäre oder ist gibt es da irgendwo etwas was man nachlesen könnte ob das so wirklich ist? Ob man das so hinnehmen muß? Weil zweimal im Jahr ist ja die Fortbildung Pflicht.

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15 Feb. 2014 20:05 #13306 von Solveig
Hi,

Lass dich von einem Anwalt oder der Gewerkschaft beraten. 

Viel Glück und Grüße von solveig 

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18 Feb. 2014 19:27 #13310 von dmaus1972
nicht zwei mal im Jahr Pflicht, sondern ein mal und das zwei Tage lang und das immer acht Stunden.
Du brauchst Dich doch nur mal selber informieren ob es einen Ausweichtermin in deiner Nähe gibt.

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