Weiterbildung absetzen (Steuererklärung)

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16 Apr. 2013 11:51 #12674 von Krises87
Weiterbildung absetzen (Steuererklärung) wurde erstellt von Krises87
Hallo,

ich möchte im September die Weiterbildung zum Fachergo für Geriatrie und Gerontopsychiatrie beginnen. Diese Weiterbildung geht von September 2013 bis März 2014.
Da ich die Weiterbildungskosten vorher schon zahlen muss, frage ich mich, ob ich diese gesamten Kosten komplett für 2013 anrechnen lassen kann oder teilen muss entsprechend der Monate im "alten" Jahre und "neuen" Jahr, ich aber das Zertifikat erst im März bekomme und somit belegen kann dass ich an der Weiterbildung teilgenommen habe...

Hat jemand damit Erfahrung?

Krises87

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16 Apr. 2013 18:03 #12675 von Hexe 86
Hallo,
wo machst du die Wieterbildung? An der Heimerer Akademie in Leipzig?
Ich habe mich nämlich dort eingeschriebenab September 2013.
Gruß, Christina

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16 Apr. 2013 20:00 #12677 von Hexe 86
Hallo, ich auch  :)
von wo aus kommst du? Hast du schon eine Unterkunft? Ich bin gerade auf der Suche wo es günstige Unterkunft gibt. Dann sehen wir uns ja im September.

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17 Apr. 2013 06:48 #12678 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf Weiterbildung absetzen (Steuererklärung)
Hallo Krises87,
du kannst die Kosten immer für das Jahr geltend machen in dem Du die Rechnung bezahlt hat. Also wenn du alles 2013 bezahlst gibst du es in 2014 bei der Steuererklärung für 2013 an. Aber hast du schon mal Fördermittel für eine Fortbildung beantragt? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten die man nutzen kann bevor man sich anmeldet.

Liebe Grüße
Nadja

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
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17 Apr. 2013 19:16 #12680 von Krises87
Hallo,

von Fördermittel habe ich schon was gelesen, aber da heißt es dann meist, dass die Weiterbildung vom Arbeitgeber gefordert sein muss oder mich beruflich weiterbringen muss.
Ich habe den Eindruck, dass "Fachergo für Geriatrie" mich mehr persönlich weiterbringt, dass ich mit meiner therapeutischer Arbeit zufriedener bin, als das es der Arbeitgeber von mir erwartet diese Weiterbildung zu machen...

Kompliziert geschrieben, ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Krises87

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30 Apr. 2013 18:09 #12717 von Geschenk
Hallo,

man kann nur jeweils den Teil der Weiterbildung steuerlich absetzen, den man im betreffenden Jahr auch absolviert hat. Jedes Steuerjahr zählt für sich.

Grüße

Kerstin

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30 Apr. 2013 19:11 #12718 von Krises87
Hallo,

Aber ich muss die Rechnung doch im Ganzen zahlen.. nur die Weiterbildung geht bis März nächsten Jahres.

Krises87

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