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Zusätzliche Betreuungskraft - zwingend Qualifizierung?
- LuckyLucie
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Da lern ich doch jetzt nichts neues mehr! Ich frag nur, da ich eine Diskussion mit einer Bearbeiterin vom Arbeitsamt hatte. Den PDL der Einrichtung kann ich leider erst nächste Woche erreichen, sonst hätte ich da schon angerufen.
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- greatname
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in den Betreuungsrichtlinien der GKV - in der sog. Betreuungskräfte Richtlinie - vom 19. August 2008 ist folgendes festgehalten:
§5 Anrechnung erworbener Qualifikationen
Soweit die Qualifikationsanforderungen nach §4 Abs. 3 vollständig oder teilweise in einer Berufsausbildung, einer Berufsausübung oder in Fortbildungsmaßnahmen nachweislich erworben wurden, gelten diese insoweit als erfüllt.
--> Vlt. liest du für dich die Betreuungskräfte - RI selbst nochmals nach, ich würde mich mit Curriculum und AusbPrüfordnung im Hinterkopf mal kundig machen.
Liebe Grüße
Kathrin
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- Nachtschwärmer
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ich habe die gleiche Info wie Kathrin. An anderer Stelle hier im Forum habe ich schon mal folgende Internetadresse angegeben.
https://www.gkv-spitzenve...A787b_Richtlinie_2291.pdf
Dort sind die Richtlinien genau angegeben, u.a. halt auch der Paragraph, den Kathrin erwähnt.
Gruß Nachtschwärmer
PS.: habe gerade festgestellt, dass der Link hier nicht funktioniert. Ich weiß nicht warum. ??? Aber unter "Arbeit und Recht" - Umsetzung Paragraph 87 b - Eintrag von Nachtschwärmer - funktioniert es.
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- stefan
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- Leolo
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Bei uns (Bawü) hat der Fachkräftemangel (zumindest in der Pflege und Logopädiebereich)absolut eingesetzt. Sollte es jemals einen Fachkraftmangel an Ergos geben, hat man doch durch die "billigen" (sorry) 87b Kräfte hervorragend vorgesorgt. :-[
Frage mich manchmal wo das alles hinführt, zumal man auch über die Qualität der Ausbildung echt streiten kann, mir rollen sich jedenfalls manchmal die Fußnägel hoch, was ach so anerkannte FOBIveranstaler im Auftrag des Arbeitsamtes lehren.
hmps,
nachdenkliche Grüße
Kathrin
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