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Regelmäßigkeit und deren Auslegung
- Touka
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ich habe mich ein wenig durch das Forum gelesen und festgestellt, dass es bereits viele Threads gibt, in welchen die Tätigkeiten einer Betreuungkraft diskutiert werden. Ich gehöre auch zu den Betreuungkräften, welche alles macht (Toilettengänge, waschen, Essen anreichen, Kundenbefragungen, Nahrungsbefragungen, Erstaufnahmegespräche, Schreiben der Hauszeitung usw. usf.) Leider konnte noch nicht beantwortet werden, was mich sehr beschäftigt: Die Regelmäßigkeit und deren Auslegung.
Nun wurde in unserem Haus bei der letzten MDK Prüfung bemängelt, dass wir Betreuungskräfte Pflegeaufgaben übernehmen und dass dies sofort einzustellen sei. Nach einigem herumdrucksen äußerte die Heimleitung dann, welche Aufgaben in diesem Bericht genau aufgeführt wurden: Jegliche Aufgaben im Bereich des Waschens, Essens (austeilen genauso wie anreichen oder anleiten) und Toilettengänge.
Nun einige Monate später kommt die Heimleitung mit der wahnwitzigen Nachricht, dass dies nun doch erlaubt sei und wie absofort eben diese Aufgaben wieder übernehmen sollen, da lediglich keine Regelmäßigkeit vorliegen dürfe.
Laut diesem Schreiben
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument...87b_SGB_XI_final.pdf
ist dort tatsächlich vermerkt, das Betreuungskräfte nicht regelmäßig in grundpflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten einbezogen werden dürfen.
Nun verstehe ich dies so: Wenn Not am Mann ist, mache ich Montag eben mal ein Waschtraining, helfe am Donnerstag mal in der Küche beim Abräumen ab und helfe Frau X. am Freitag beim Essen, wobei in der daruaffolgenden Woche keine solcher Tätigkeiten anfallen.
Ich beziehe die Regelmäßigkeit auf meine Tätigkeit.
Die Heimleitung versteht nun darunter: "Wenn jeden Tag ein anderer Bewohner gewaschen wird, zählt dies ja nicht als Regelmäßigkeit.
Die HL bezieht die Regelmäßigkeit auf die Bewohner.
Mal davon abzusehen, dass ein Waschtraining aller 40 Tage (eine Betreuungskraft betreut bei uns täglich etwa 40 Bewohner!) das Training ad absurdum führt, bin ich mir inzwischen unschlüssig, worauf sich diese "Regelmäßigkeit" konkret bezieht.
Vielleicht kann mir hier geholfen werden. Besonders an konkreten Gesetztestexten bin ich interessiert, ich konnte bisher jedoch nichts finden, da es oft nur sehr schwammig niedergeschrieben ist und eben leider wunderbar unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Vielen Dank,
Touka
(ich versuche nun ein drittes Mal diesen Beitrag zu posten, ich bin mir nicht sicher, wieso es bisher nicht funktionierte...also nochmal)
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- dmaus1972
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bei uns hat eine vollzeitkraft 20 Bewohner zubetreuen, eine 30 Stundenkraft 15 Bewohner und eine 25 Stundenkraft 10-12
ihr habt zuwenig betreuungskräfte, und vorallem, wir BMAs dürfen nicht anreichen, als der MDK im Haus war und eine Mitarbeiterin kurz angereicht hat, wurde das beanstandet und die Ergokollegin musste das übernehmen.
klar helfen wir auch wenn der MDK wieder weg ist, aber pflegerische Tätigkeiten dürfen wir nicht machen, ausser du hast den pflegehelferschein oder schwesternhelferschein dazu und es ist im Arbeitsvertrag mit verankert, wenn nicht, dann nicht.
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- Touka
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Also bei uns betreut jeder Alltagsbegleiter einen Wohnbereich, das sind also etwa 40 Leute pro Breich. Das wir zu wenig Leute haben ist so, jedoch hängt es an der Chefetage weiter einzustellen. Da auch Mitarbeiter urlaub haben bzw krank werden können, fehlen sozusagen immer Leute und so übernimmt jeder zwangsläufig noch die 20 Bewohner eines Anderen.
Mir wurde nun gesagt, als Alltagsbegleiter sollten wir verbale Unterstützung beim Essen und Waschen leisten, aber wie realistisch soll das sein? Neben welchem meiner schwerdementen Bewohner soll ich stehen und lediglich verbal äußern, das sie sich das Gesicht waschen sollen oder den Löffel greifen sollen. Wir haben kaum Bewohner, die noch eine verbale Anleitung umsetzen könnten. Und den rüstigeren Bewohnern ohne Demenz (die ja nun gesetzlich auch eine Betreuung zu bekommen haben) brauchen keine verbale Anleitung, sondern auch Unterstützung, die ich mit den Händen leisten müsste.
Ich denke, dass man jemanden zur Toilette bringt, weil er während des Angebotes muss, steht hier außen vor...
In unseren Arbeitsvertägen ist nur sehr schwammig zu lesen, das wir das Pflegepersonal kurzzeitig bei leichten pflegerischen Tätigkeiten zu unterstützen haben. Was das nun genau heißt, legt sich auch jeder wie er es gerade braucht...
Aber mir erschließt sich nicht, wie ich den Satz "Solange es nicht regelmäßig ist, ist es nicht ungesetzlich und jeden Tag einen anderen Bewohner beim Waschen/Duschen zu unterstützen ist ja nicht regelmäßig. Und wenn du dann halt mal selber waschen musst, sieht doch keiner, schreibste halt in der Doku ne Gesprächsführung"....
Ich denke doch aber das die Regelmäßigkeit sich auf die tätigkeit des Waschens bezieht und nicht auf den Bewohner....?
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- dmaus1972
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und man sollte auch ansprechen das es seit diesem jahr Neuerungen im bezug auf betreuungsaufwand gibt, sprich alle Bewohner sind da angesprochen und es muss auch dementsprechend mehr personal da sein, sonst kannst du es garnicht gewährleisten, 40 Bewohner ist definitiv zu viel, bist du Vollzeit oder Teilzeit?
ihr solltest euch alle zusammensetzen und drüber sprechen auch mit dem Chef, weil so könnt ihr nicht arbeiten
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- Touka
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Deswegen benötige ich konkrete Texte (Gesetzestexte etc.) in denen genau steht, was darf und was nicht. In unserer Stellenbeschreibung steht nichts von diesen Dingen, aber es wird sich immer auf den MDK berufen, weil da angeblich irgendwer am Telefon sowas und sowas gesagt haben soll, aber wir bekommen nichts schwarz auf weiß.
Ich bin Vollzeit angestellt, aber letzlich ist es egal, unsere Teilzeitkräfte müssen das gleiche Arbeitspensum schaffen.
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- dmaus1972
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- Sonia_80
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Klar das sich die heime das auslegen wie sie wollen. neu ist ja nun auch das hauswirtschaftliche leistungen mit in der stellenbeschreibung steht. aber hatte dies hier auch shcon mal geschrieben, das dies alles auslegungssache ist. die bew sollen hauswirtschaft machen , nicht die betreuungskräfte

Man hält dich ruhig, du sollst glauben was man dir sagt und legt nichts schriftliches vor. was sagt die leitung der SB dazu? oder die wbl? je nachdem worunter du fällst, diese mü0ßten doch auch ein prüfbericht bekommen haben und auskunft geben können.
beliebt ist es am ende auch erst einmal leute auf probe einzustellen, für den ersten monat kann der arbeitgeber wiedereingliederungshilfe verlangen. also kann es ewig dauern bis wirklich leute nachkommen.
meines wissens, leider auch nur mündlich, haben die arbeitgeber nun zeit bis 31.12.2015 genügend arbeitnehmer einzustellen und das gesetzt mit den 1:20 tritt in wirklichkeit erst 2016 in kraft.
gebe meiner vorrednerin recht. tut euch zusammen, erkundigt euch direkt beim amt, müßt ja nicht euren namen angeben oder einrichtung. aber ehe ihr zum chef geht solltet ihr euch selbst richtig erkundigen. wenn ihr dann was schwarz auf weiss habt, gebt hier mal rückmeldung. an solche informationen ist es echt schwierig ran zu kommen.
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- sternenkind
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