jährliche FoBi - 2 Tage - § 87b

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18 Sep. 2013 21:42 #12952 von biskaia
jährliche FoBi - 2 Tage - § 87b wurde erstellt von biskaia
Hallo, ich bin neu hier und habe schon einiges gelesen, ein gutes Forum!

Ich bin in meinem 3. befristeten Jahr als ZBK 87b (Vollzeit) in einem Altenheim, suchte in diesem Jahr logischerweise eine "neue" Auffrischung, da dies ja vom Gesetzgeber vorgeschrieben...

Mir wurde vor einigen Tagen von der Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich DRINGEND "nachbilden" müsse um meinen Job zu erhalten... ich bin nach Feierabend fast täglich im Internet auf Recherche.

Was aber, wenn jedesmal, kurz vor Beginn der "Maßnahme", der Ausbildungs-/Weiterbildungs-Träger absagt aufgrund "zu wenig Teilnehmeranfragen" und man daher keine FoBi bekommt?

Derzeit suche ich hauptsächlich in unserem Landkreis bzw. Bundesland nach Ausbildungsunternehmen...

Kann denn der GKV oder der MDK oder wer auch immer das "kontrolliert" erwarten, dass man in DEM Fall hunderte Kilometer weit fährt und ca 1/3 seines Monatsgehalts ausgibt für die FoBi?

Denn unser AG erwartet von uns, dass wir die FoBi selbst suchen UND zu 100 % aus eigener Tasche zahlen.

Meine Arbeit mache ich sehr gern, was ich unterstreichen möchte, meine Bewohner und Vorgesetzten zeigen und äußern sich auch zufrieden, so dass ich die Arbeit natürlich nicht verlieren möchte.

Danke für´s Lesen und hoffentlich antworten... biskaia

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20 Sep. 2013 20:30 #12954 von majati
majati antwortete auf jährliche FoBi - 2 Tage - § 87b
Welche Region suchst du denn?

Ich kenne das IGK in Blender, die die Fobi anbietet.

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20 Sep. 2013 22:02 #12955 von biskaia
biskaia antwortete auf jährliche FoBi - 2 Tage - § 87b
hallo majati, wohne in Sachsen-Anhalt. Umgebung von Magdeburg. Habe mich gestern für 3 kommende FoBi´s vormerken lassen...

musst du deine Pflichttage auch selbst bezahlen?

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21 Sep. 2013 13:55 #12959 von majati
majati antwortete auf jährliche FoBi - 2 Tage - § 87b
Na, Sachsen- Anhalt würde doch auch passen für Blender!
Das IGK macht sehr gute Fobis.
Kann allerdings in deinem Gebiet nicht mitreden- bin Ergo.

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08 Sep. 2014 22:59 #13518 von Sonia_80
Sonia_80 antwortete auf jährliche FoBi - 2 Tage - § 87b
also du bist verpflichtet diese fortbildung zu tun. und sie müssen anhängend sein und genau darauf ausgelegt, keine ausgesuchten sachen von dem arbeitgeber.

es muss unterstützungsgeld geben vom arbeitgeber, habe ich erfahren, 60 prozent glaub und 40 prozent kannste von der kasse bekommen.

der arbeitgeber kann sich das geld sogar erstattelasen von irgend so ner kasse. aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus.

machst du diese fortbildung nur ein jahr nicht, hast du die qualifizierung verloren.

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