Beschäftigung in Kurzzeitpflege Bürgerarbeiter

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17 Jan. 2012 15:25 #11451 von Krises87
Hallo zusammen,

ich habe momentan ein Problem.

Ich arbeite in einen kleinen Seniorenheim, mit 2 Wohnbereichen und der KZF.
Auf jeder Etage mache ich am Vormittag und am Nachmittag je 30 min. Beschäftigung.
Nun mein Prolem: Wenn ich am ganzen Tag nur 1 h in der KZF bin muss ja der Bürgerarbeiter auch noch andere Beschäftigung anbieten, dass sich die Bewohner nicht langweilen.

Aber außer Quiz und Spaziergänge sowie Gesprächrunden fällt ihm nichts ein. Backen und Kochen geht dort nicht und Spielerunde und basteln lehnen die Bewohner auch ab.
Das einzige was die Bewohner mögen wird eben schon angeboten- aber es kann doch nicht sein, dass nur 3 Dinge vom Bürgerarbeiter angeboten werden können: Spaziergang, Gespräche oder Quiz.

Was könnte denn noch angeboten werden?

Ich biete folgendes an:

Mo: Gymnastik/ Quizrunde;
Die: Singen
Mit: Bingo und themenorientierte Gesprächsrunde
Do: Gedächtniskreis und Lesestunde
Fr: Spielerunde

Vielen Dank für eure Antworten

Krises87

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18 Jan. 2012 07:33 - 18 Jan. 2012 07:46 #11460 von Sophia65
Sorry, aber was ist ein Bürgerarbeiter?Jemand der ehrenamtlich arbeitet?

Wenn es jemand ist, der ehrenamtlich kommt und mit den Leuten regelmäßig spazieren geht, finde ich das schon mal toll. Denn die Bewegung an der frischen Luft kommt doch so oft zu kurz und ist so wichtig.

Langweilen sich die Bewohner denn, wenn sie nicht "bespaßt" werden? Oft ist weniger ja auch mehr...

Warum geht kochen und backen nicht? Habt ihr keine Küche? das wäre schade. Das sind nämlich bei uns die Gruppenrenner.

LG sophia

Glück ist nicht in einem ewig lachenden Himmel zu suchen, sondern in ganz feinen Kleinigkeiten, aus denen wir unser Leben zurechtzimmern.
Carmen Sylva,Schriftstellerin

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17 Juni 2012 10:09 #12041 von Anonymous
Hallo Krises87,
würde mich interessieren was aus deinem Problem und Bürgerarbeiter geworden ist?
lg Ateu4011

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18 Juni 2012 18:03 #12044 von Krises87
Hallo,

also aus meinem Problem ist folgendes geworden.
Ich habe die Kurzzeitpflege abtreten müssen (von PDL undHL aus), da die KZP-Gäste keinen Anspruch auf die Beschäftigung des Hauses haben.

Wie oben beschrieben, werden Gespräche, Spielerunden und Spaziergänge durchgeführt.
Ist auch kein Problem mehr, da wir in letzter Zeit nur noch KZP-Gäste haben die nicht beschäftigt werden wollen-- die meisten gehen dann zurück in die Häuslichkeit und werden dort eben auch nicht von anderen "beschäftigt".

Krises87

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19 Juni 2012 10:54 #12045 von Anonymous
Danke für deine Antwort, wusste gar nicht, dass die KZP keinen Anspruch hat, denn bei uns muss das gemacht werden und auch geplant und dokumentiert, ist auch bei MDK Prüfung eingesehen wurden. Werde direkt mal interessehalber nachfragen - aber gut für dich, wenn es erledigt ist. lg Annett

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19 Juni 2012 11:38 #12046 von Phaethon
Hallo,
ich arbeite in einem Heim auf dem beschützenden WB. Wir habe eine Frau, die Mo, Mi, Fr von 9 - 17 h zu uns kommt, der wurde der 87b nicht bewilligt. Wenn sie (1mal im Jahr) zur KZP da ist, auch nicht.
Bettina
PS Sind  "Bürgerarbeiter" nun ehrenamtliche Mitarbeiter?

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19 Juni 2012 21:20 #12047 von Krises87
Hallo,

Bürgerarbeiter wird die früheren "1 Euro-Jobber".

Bei uns bekommen wie oben schon geschrieben die "normalen" KZP-Gäste nur Beschäftigungen durch die Bürgerarbeiter. (Spaziergänge, Gespräche, Zeitungsrunde usw.)
Die Gäste, die Anspruch auf §87b haben bekommen diese eben durch unserer Haus und somit von den Mitarbeitern die nach diesem Paragraphen arbeiten.

Krises87

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