Betreuungskräfte zwischen den Stühlen

Umfrage: In wie weit darf die Betreuungskraft mit in die Pflege einbezogen werden (endet am 0000-00-00 00:00:00)

gar nicht ???
28 93.3%
oder etwa doch
2 6.7%
Anzahl der Wähler: 24
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01 Feb. 2010 15:49 #7672 von Granit
Betreuungskräfte zwischen den Stühlen wurde erstellt von Granit
Meine Frage beinhaltet eigentlich mehrere Fragen:
1: In wie weit darf die Betreuungskraft in die Pflege mit einbezogen werden.
a) überhaupt nicht ?
b) Personalengpaß in der Pflege
c) wenn der HL , sie dazu einteilt.
d)  ???

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01 Feb. 2010 17:50 #7673 von loli
Hallo Granit,

ich habe eben deine Frage gelesen und will mal schnell antworten:

Also ich finde die Betreuungskräfte dürfen nicht in der Pflege eingesetzt werden!
Sie haben sich als Betreuungskräfte beworben und sind bewußt nicht in die Pflege gegangen! Da kann ich doch nicht als Pdl oder HL die Kräfte in der Pflege einsetzten.
Das finde ich absolut unzulässig. Wenn es mit "Engpaß" begründet wird, dann ist jeder Tag "Engpaß"
Außerdem haben die Betreuungskräfte nicht automatisch Ahnung bzw. eine Ausbildung in der Pfege.
Was für mich zu tolerieren ist, wenn ein Bewohner dringend! auf die Toilette muß und kein Pflegepersonal in der Nähe ist, dann ist es ja wohl klar das hier die Betreuungskraft tätig wird.
Betreuung bei der Nahrungsaufnahme und ggf. auch anreichen ist auch ok., aber damit hat es sich dann.
Ich höre es immer wieder, erst morgens in die Grundpflege und dann ab in die Betreuung. Das ist für mich Ausbeutung von "billigen" Arbeitskräften.
Bei uns in der Einrichtung ist die Trennung klar und wird auch von allen so akzeptiert.

Grüße loli

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30 März 2011 21:00 #9931 von nikilibame
nikilibame antwortete auf Betreuungskräfte zwischen den Stühlen
Nabend,

also eine Betreuungskraft darf NICHT in der Pflege mit machen.

Es ist Ausdrücklich Verboten. Das kann ich zu 100 % sagen / behaupten da ich gerade eine Umschulungs als Betreuungskraft nach §87b mache, und wir das Thema erst hatten.

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25 Apr. 2011 19:53 #10096 von Rose53
Hallo,
ich empfehle, sich hier die Richtlinien nach § 87 b Abs. 3 SGB XI genau durchzulesen. Zu diesem Thema ist hier der § 2 Abs 4 zu erwähnen.

Gruß
Rose53

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26 Mai 2011 20:01 #10263 von Phaethon
Phaethon antwortete auf Betreuungskräfte zwischen den Stühlen
Hallo!
Tja, natürlich dürfen die Betreuungskräfte nicht in die Pflege einbezogen werden. ABER: Ist natürlich alles schwammig. In meinem Wohnbereich gibt es inzwischen abends nur noch 2 Pks + 1 BA (Betreuungsassistentin heißts bei uns). Bedeutet dass die BA beim Abendessen verteilen hilft. Also weniger Essensbegleitung (was für meine Auffassung dazu gehört) als eben verteilen und mal ein Brot schmieren etc. Ist eigentlich auch grenzwertig, aber es bringt mich mit allen BW in Kontakt, ich kann für entspannte Stimmung sorgen etc. etc. ich mache das gerne (genauso wie ich es in der Früh auch mache).
Ich zieh auch schon mal ne Bewohnerin an, wenn sie morgens völlig verpeilt im Nachthemd rumläuft.
Wesentlich ist: Ich mache das freiwillig, wenn die Situation es eben erfordert. Die Pks bedanken sich und ich will ja schließlich auch Teil des Teams sein.
Gute Stimmung auf dem Wohnbereich kommt ja schließlich all meinen Leuten zugute :-)
Zum Thema Grundpflege kann ich nur sagen: Wer das machen MUSS, der sollte mal bei der PDL süffisant anfragen, wie das mit der "zusätzlichen Betreuungskraft" gemeint ist und ob der MDK (oder wer auch immer) das wohl gut fände. Aber dann kann man sich wohl gleich nen neuen Job suchen (und das ist nicht überall einfach).
Manchmal hilft es aber auch, ruhig zu bleiben, konsequent seine Arbeit zu machen und einfach dafür jetzt keine Zeit zu haben.
Mich haben die Pks am Anfang auch ziemlich rumkomandiert! Das hat sich jetzt (nach 4 Monaten) aber zu 90 % gegeben ;-)
LG
Bettina

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