§ 87 Wie ist es bei euch gelaufen?

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17 Juli 2009 12:14 #6439 von Sunni
§ 87 Wie ist es bei euch gelaufen? wurde erstellt von Sunni
Hallo liebe Leute!
Bei mir liegt der Schwerpunkt zur Zeit beim lieben Paragraphen 87... Da die Beantragung und weitere Bearbeitung bisher eher schleppend verlief, wurde mir und einer Kollegin jetzt die Verantwortung übertragen, d.h. ich soll jetzt nochmal alle Bewohner durchgehen, die Anträge mit meiner Kollegin zusammen stellen. Den Betreuungsassisten gezielt einplanen, die 87 b Bewohner -Planungen bearbeiten, danach dann die Aktivitäten und Einzelbeteuungen zeitlich ordnen....... oh, man, ich hoffe ich kriege das alles gut hin...
Ich würde euch bitten, mir zu schreiben, wie es bei euch läuft. Wie habt ihr die Antragsbearbeitung gemeistert? Wie läuft die "besondere Betreuung" bei euch ab? Schreibt mir bitte ganz, ganz , ganz viiiiel. Brauche viele Tips!

Eure Sunni

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18 Juli 2009 21:05 #6447 von Phiorella
Phiorella antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Hallo Sunni,

bin neu hier und von daher kenn ich noch nicht alle Funktionen.

Mache z. Zt. eine Fortbildung zur Betreuungsassistin nach § 87b.

Welche Position bekleidest du, daß du für die Planung und den Einsatz der Bertreuungskräfte zuständig bist.

Habe ein Praktikum gemacht und dort war es alles andere als klar, wer zuständig ist. Pflegedienstleitung oder sozialer Dienst?

Bin für jede Info dankbar. Scheint noch ein sehr schwieriges Thema zu sein.

Viele Grüße
Phiorella

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20 Juli 2009 00:47 #6456 von Leolo
Hallo Sunni,

das Jahr geht wohl als das Jahr des Paragraphen §87b in die Geschichte ein, bin manchmal schon richtig angenervt wenns bei uns wieder um das Thema geht.

Wir haben uns bei der Beantragung an das Screening und Assessment gehalten, das Teil für alle in Frage kommenden Bewohner ausgefüllt und weggeschickt, bisher nur zwei Ablehnungen, beide m.Meinung nach völlig grundlos --> Widerspruch eingelegt. Bei uns ist gerade die Frage im Raum: wie läuft das jetzt weiter, wer ist wann dafür verantwortlich, dass auch neue (und vor allem die KZP) auch gescreent werden?
Mein Thema ist auch gerade die Abrechnug von dem ganzen Zeugs; wir haben jetzt Leistungsnachweise eingeführt, die dann an die entsprechende Kasse geschickt werden; aber die Vorbereitung der Abrechnung frisst mal wieder meine Zeit *grrr*
Wir haben derzeit zwei Betreuungskräfte, die gerade die Schulung durchlaufen. Vom Organisatorischen her ist zu sagen, dass beide 50% arbeiten, und je nach Einsatz drei bis vier Stunden pro Tag arbeiten, zunächst im Rahmen einer Gruppenbetreuung, dann auch im Einzel. Allerdings kommt die Einzelbetreuung in meinen Augen viel zu kurz.
Was möchtest du denn noch wissen?

Herzliche Grüße
Kathrin

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20 Juli 2009 20:10 #6460 von Ergoena
Ergoena antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Hallo,

also ich bin Ergotherapeutin und Leitung des Sozialen Dienstes eines Heimes.
Wir haben seit 1 Woche eine Alltagsbegleitung nach §87b. Sie arbeitet 75%, also 6 Stunden. Ebenfalls wird sie wie wir samstags eingesetzt. Ab Herbst sollen noch zwei weitere Alltagsbegleitungen kommen.

Wir haben jeden Bewohner gescreent und dann die Antworten abgewartet.

Momentan sind es bei uns etwa 45 Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz.

Die Alltagsbegleitung läuft momentan bei mir mit und wird dann ab nächster Woche eigenständig, jedoch in ständiger Absprache mit mir die Bewohner beschäftigen. Teils in Gruppen und vereinzelt auch einzel.

Die Einteilung der Bewohner in die versch. Angebote wird von uns beiden gemacht. Jedoch habe ich das Veto-Recht :-) (wenn man das so sagen kann).

Wie ist das Angebotspektrum bei euch?

LG Ergoena

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20 Juli 2009 21:44 #6463 von Sunni
Hallo!
Erstmal danke für eure Antworten!
Noch eine Frage bezüglich des Screenings: Wie sieht euer Screening genau aus, welche Punkte umfasst es? unseres kommt mir so dürftig vor...Oder ist das einheitlich für alle Krankenkassen??
An Kathrin: wie sehen eure Leistungsnachweise aus? Das wird bei uns wohl auch bald anstehen..Nehmt ihr die § 87b Bewohner dann als eine Extra Gruppe zusammen, also zusätzlich zu den Integrativen Gruppen? Sind momentan dabei, die Bewohner in Aktivitäten-Gruppen und Einzelbetreuungen einzuteilen. Das fällt mir sehr schwer! Ich blicke da langsam nicht mehr durch, bei den ganzen zeitlichen Einteilungen. Momentan haben wir einen Betreuungsassistenten, der 50% eingestellt ist. Zusätzlich hilft noch eine Alltagsbegleiterin aus einem Wohnebereich mit 5 Stunden die Woche mit. Da ich die Pläne und Einteilungen für diese Mitarbeiter, für mich, meine Kollegin und Praktikanten schreibe, dreht sich mir langsam der Kopf.. :-( Problem ist auch, dass ich mit der Arbeit des Assistenten nicht zufrieden bin (keine Flexibilität, kein Einfühlungsvermögen, keine Selbstständigkeit....) aber meine Chefin meint, wir sollen ihm noch ne Chance geben...naja, also wieder das x-te Gespräch führen..
Bezüglich des Angebotspektrums: Da bei uns in diesem Jahr noch ein Demenzbereich eingerichtet werden soll, hoffe ich, dass wir die Angebote dann auch im Rahmen einer Alltagsbetreuung einbinden können, also den Alltag mit den Bewohnern zusammen gestalten., Kompentenzen möglichst lang erhalten, verschiedene Aktivierungsrunden einbinden. Zur Zeit läuft es gut mit Koch-und BAckgruppen, Singen erreicht auch viele. Und da ich eine Weiterbildung zur Motopädin im August beginne, ist für mich auch die Bewegung wichtig.
Puh, jetzt ist es eine sehr lange Antwort geworden. Würde mich freuen, wenn ihr mir zurück schriebt, und wir uns weiterhin austauschen könnten.

Lieben Gruß, Sonja

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20 Juli 2009 22:44 #6466 von Ergofine
Ergofine antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Hallo,

in unserem Altenheim sind wir eine Team aus drei Ergotherapeutinnen und einer Sozialpädagogin. Wir arbeiten zurzeit in Absprache mit der PDL gemeinsam an einem Konzept sowie einer Stellenbeschreibung für die neunen Betreuungskräfte.

Ihre Tätigkeit sehen wir darin, dass sie unsere Bewohner im Alltag begleiten und bei unseren tagesstrukturierenden und ergotherapeutischen Angeboten und Therapie mitwirken. Wir grenzen uns strikt davon ab, dass die Betreuungskräfte selbstständig Gruppenangebote oder gar Einzelangebote durchführen, da wir nicht der Meinung sind, dass sie in dem kurzen Theorieunterricht von 80 bis 100 h die fachliche Kompetenz dafür erwerben können. Oder aus welchen Gründen absolvieren wir eine dreijährige Ausbildung/ fünfjähriges Studium und unzählige Fortbildungen? Doch nicht etwa um am Ende zur Betreuungskraft umzuschulen, um für einen Mindestlohn, dann doch ergotherapeutische Tätigkeiten auszuführen (habe ich leider schon in einem Forum gelesen)!?!

Ich denke hier ist die Qualität einer Therapie gefragt, den Ansprüchen und Herausforderungen die an einen im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen gestellt werden ist man nicht gewachsen, wenn man "nur" eine soziale Kompetenzen besitzt und das Krankheitsbild erläutert bekommen hat.
Und ja ich weiß, viele waren zuvor Altenpflegerin o. ä., aber der Knackpunkt ist der, dass dies keine Zugangsvoraussetzung für die "Ausbildung" (ich betitle es für mich eher als "Workshop", da therapeutische Fortbildungen einen größeren zeitlichen Rahmen umfassen) zur Betreuungskraft ist.

Unser Heim zeichnet sich durch Qualität aus, aus diesem Grund werden die Angebote, Gruppen- und Einzeltherapien auch weiterhin von Fachpersonal therapeutisch durchgeführt, diese Ansicht vertritt bei uns auch die PDL und Heimleitung.
Natürlich werden wir auch die "Einarbeitung" der Betreuungskräfte übernehmen, heißen es positiv, dass unsere Bewohner Unterstützung erhalten und werden die Betreuungskräfte in unsere Gruppentherapie mit einbeziehen, damit wird z. B. gezielter und individueller auf Bewohner innerhalb der Gruppe eingehen können z. B. mehr Zeit für therapeutisches Führen o. ä.
Es soll nicht heißen, dass wir nicht dass Betreuungskräftemodell begrüßen. Nur werden wir versuchen neue Tätigkeitsfelder für die Betreuungskräfte zu schaffen, sie erhalten ihrer eigenes!!! Aufgabengebiet.
Sie sollen nur bisherige Aufgaben von uns übernehmen, die häufig zu kurz kommen und keine gezielte therapeutische Intervention verfolgen wie z. B. Spaziergänge;
sie stehen als Begleitung und Ansprechpartner beim Bewohner, gießen z. B. mit ihnen die Blumen usw., sie sollen die Bewohner in ihrem Alltag begleiten und keine therapeutischen Situationen herbeiführen und die Zeit für die Bewohner da sein, in der wir administrative Aufgaben wie z. B. die Dokumentation oder Therapieplanung ausführen, vergleichbar mit Präsenzkräften.
Wir stehen also eher der kurzen und unfundierten theoretischen "Ausbildung" negativ gegenüber, da es danach unsere Aufgabe sein wird die Betreuungskräfte anzulernen (bei einer fundierten Ausbildung würde eine Einarbeitungszeit ausreichen), damit wir unsere Bewohner besten Gewissens und Wissens in ihre Hände geben können.

Wenn ich das richtig verstehe ist es in den meisten Einrichtungen so geplant, dass sowohl die Ergotherapeuten als auch die Betreuungskräfte - für Außenstehende - die gleichen Gruppenangebote nur zu einer geringeren Vergütung ausführen, oder? Am besten Ihr gebt ihnen all Euer Fachwissen weiter, dann kann Euch das Heim langfristig wegrationalisieren und die gewonnenen finanziellen Mittel in einem anderen Bereich einsetzen. Am Ende zählt leider auch im sozialen Bereich dann doch die Wirtschaftlichkeit!

Liebe Grüße und weiterhin viel Spass mit § 87 b  :) !

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21 Juli 2009 17:29 #6473 von ChristinaHH
ChristinaHH antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Hallo!
Ich bin Ergotherapeutin und in einem Seniorenheim als Betreuungskraft nach §87b eingestellt. Wobei ich natürlich viele therapeutische Aspekte in der Betreuungszeit berücksichtige.
Es ist leider echt so, dass viele Einrichtungen sparen, indem sie Betreuungskräfte anstelle von Therapeuten einstellen, wobei diese durch "dass Seminar" keine Ausreichenden Kenntnisse haben. Ich habe bereits einige Praktikanten von diesen Fortbildungen gehabt und es war teilweise "spannend..."


Bei uns sind die Gruppenangebote, wie Gymnastik, Gedächtnistraining... von den Betreuungsangeboten getrennt. Wir sollen hauptsächlich in einzelangeboten betreuung anbieten, da diese sich meist an Bewohner richtet, die nicht an den offiziellen Gruppenangeboten teilnehmen. Natürlich ist es schlecht möglich 25 Einzelangebote an einem tag zu wuppen, daher habe ich für mich nach und nach angefangen Gruppen zusammenzubilden, was natürlich etwas Zeit brauchte.

Mittlerweile bin ich seit drei Monaten in diesem Haus beschäftigt und mit der Arbeit so zufrieden. Es hat sich ein weites Spektrum ergeben von Spaziergängen, mal schminken oder ähnlichem bis hin zu therapeutischen Spielen, ADL´s oder Bewegungsübungen.

Bevor ich dort anfing arbeitete ich auch als Betreuungskraft in einem Seniorenheim, wo es ganz anders ablaufen sollte. Dort bekamen wir Listen und es wurde uns gesagt, wir sollen doch bitte mit diesen Bewohnern auf Gedei und verderb therapeutische Gruppenangebote durchführen. Das ging natürlich überhaupt nicht, da sehr viele Bewohner "durchs Raster vielen".

Die Formulierung in dem §87b sollte meiner Meinung nach etwas genauer sein, da es überall anders ausgelegt wird.

lg Christina

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21 Juli 2009 17:40 #6474 von Ergoena
Ergoena antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Also bei uns läuft es mit den Angeboten folgendermaßen ab:

Ich, als Ergotherapeutin, führe die therapeutischen Angebote wie Gedächtnistraining - Gymnastik - Feinmotorikgruppe - Dementengruppe - Einzeltherapie durch.

Unsere Koch- und Backgruppe machen wir gemeinsam.

Die Alltagsbegleitung führt die Spaziergänge - Einkäufe - Spielerunden - Singen und Arztbesuche durch.

Ich lege auch wie Ihr den Schwerpunkt auf Therapie und bin von diesem ganzen "Projekt" - so wie ich es gerne nenne - noch nicht so überzeugt. Aber ich bin für alles offen - mal sehen was sonst noch so kommt.

Sonnige Grüße

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22 Juli 2009 13:53 #6480 von stefan
stefan antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Natürlich hilft es, wenn zusätzliche Kräfte zur Verfügung stehen. Diese machen bei uns Spaziergänge, Fotoalben anschauen etc. in den Dokus steht teilweise auch "Haarekämmen". Die kurze Einführung erhalten die Betreuungskräfte bei uns zentral, da wir als großes Werk viele Einrichtungen in unserer Stadt haben. D. h. aber auch, dass ich u. meine Kollegen eigentlich nicht zuständig sind für die Anleitung. Den Einsatz plant dann auch die Pflege. Allerdings kommen sowohl Pflegemitarbeiter als auch Betreuungskräfte  trotzdem oft zu mir u. haben Fragen oder wollen Material ausleihen. Natürlich helfe ich, soweit ich kann. Denn wer keine Vorkenntnisse mitbringt, dem bringen die 100 Stunden, in denen ja auch Erste Hilfe u. Hygiene etc. enthalten ist, offen gesagt wenig bis garnichts. Eigentlich habe ich aber keine Zeit dafür u. mein Material brauche ich oft selbst. Eine Sauerei finde ich es, wenn ausgebildete Ergotherapeuten als Betreuungskräfte eingesetzt werden, da das Lohndumping ist. Ebenso könnte man examinierte Altenpfleger als Pflegehelfer einsetzen, was rechtlich sicher problematisch ist. Da sollten sich Eirichtungen fair verhalten und ausgebildete Kräfte wenigstens etwas höher einstufen, ansonsten verliert die Ausbildung ja an Wert. Einen Ersatz von Fachkräften durch Betreuungskräfte darf es übrigens nicht geben, da diese ausdrücklich zusätzlich sind.

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26 Aug. 2009 18:47 #6692 von Mandy1903
Mandy1903 antwortete auf § 87 Wie ist es bei euch gelaufen?
Hallo Leute,

bei uns läuft das mit den zusätzlichen Betreuern sehr gut. Zur Zeit sind bei uns einige Leute Probearbeiten, da wir eine Stelle noch zu vergeben haben. Meine Frage ist, wenn sich Sozialassistenten bewerben, wird das anerkannt von der Kasse?
Werd morgen nochmal bei der Kasse nachfragen, aber arbeitet schon jemand als zusätzlicher Betreuer der von Beruf Sozialassistent ist?
Liebe Grüße

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