Bewohner mit §87b gegen Bewohner ohne §87b????

  • ergo031
  • Autor
  • Offline
  • Diskussionsfreudig
  • Diskussionsfreudig
Mehr
25 Apr. 2009 20:09 #5957 von ergo031
Hallo,liebe KollegInnen,
mich beschäftigt die Aufgabenverteilung in unserem Pflegeheim.Es ist so geregelt,dass 1 festangestellte Ergo im Hause ist und durch den §87b jetzt eine befristete zusätzliche Ergo  und ebenfalls mehrere Betreuungskräfte im Pflegeheim eingestellt wurden.Aufgrund der 87b -Regelung sollen die neue Ergo und die Betreuungskräfte ausschließlich mit den bewilligten Bewohnern arbeiten und die festangestellte Ergo ausschließlich mit den restlichen Bewohnern.Da wir ein großes Haus mit mehreren Wohnbereichen sind,finde ich diese strikte Trennung der Betreuungsaufgaben erschreckend,denn wenn ich auf 1 Wohnbereich bin,habe ich ein enormes Problem damit,die Bewohner nach § zu trennen und ihnen den Gruppenzugang zu verwehren.Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein,oder??? Begründung der Heimleitung ist,das die Pflegekassen prüfen,ob diese Trennung eingehalten wird.Wie wird in Euren Häusern mit der Strukturierung umgegangen und wenn es eine strikte Trennung gibt,wie handhabt Ihr die Therapien?
Bin gespannt auf eure Antworten!
LG Sandra

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Anzeige

Mehr
25 Apr. 2009 21:50 #5958 von rosi niels
Hallo Sandra
Wir haben es für uns so geregelt das hauptsächlich die BW für die die zusätzliche Betreuungskraft nach § 87 eingestellt wurde auch davon profitieren. Aber wenn eine Gruppe angeboten wird z.B. Bingo dann kann
auch ein BW für den diese Kraft nicht bewilligt wurde teilnehmen. Wir sind allerdings nur ein kleines Haus mit max 65 BW. In unseren Augen würde Neid und Unruhe aufkommen, wenn wir BW die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten verwehren würden. Es soll nur darauf geachtet werden das eben überwiegend BW für die die Betreuungskraft bewilligt wurde an einer solchen Gruppe teilnimmt.
Gruß Rosi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
26 Apr. 2009 08:41 #5959 von Sumina
Hallo Sandra,

wir haben genau die gleiche Problematik gehabt. Uns wurde es so erklärt: Nach dem Rahmenvertrag ist die Einrichtung verpflichtet die Gruppen- und Einzelangebote abzudecken (klappt natürlich mit dem Personal, dass sie für unseren Bewreich einstellt in den seltensten Fällen). Die zusätzlichen Betreuungsleistungen sind für die Bewohner, die einen erhöhten Bedarf haben. Ich glaube es wird nicht nur vom MDK geprüft werden was mit dem Geld der Bewohner gemacht wird (denen gehört es nämlich), sondern die Heimaufsicht und die Angehörigen werden auch ihr Auge darauf werfen. Wenn Du nämlich umrechnest - 25 Bewohner für eine 40-Std-Stelle kommt für jeden B. ca 45 min. in der Woche raus. Die Angehörigen werden ganz genau darauf achten, dass die auch bei ihren Bewohnern ankommt und jeder neue in der Gruppe und vor allem fittere B. wird in deren Augen ihren Angehörigen Zeit wegnehmen.
Wir haben das jetzt so gelöst (sind aber auch ein kleines Haus). Wir haben einen kleinen Aufenthaltsraum mit einer Küche und machen dort eine Präsenzstruktur für die Bewohner. Das heißt zurzeit werden die Bewohner vom Frühstück bis nach dem Mittagessen dort betreut. In den Essenszeiten kommt noch eine hauswirtschaftliche Kraft dazu und zur Pflege sind die Mitarbeiter auf dem Wohnbereich mit zuständig. Die Präsenzkraft wird über den §87b finanziert. Ich gehe an verschiedenen Tagen in der Woche dort hin und mache Kleingruppen. Sonst habe ich das ganze zu koordinieren. Die restliche Zeit macht die zusätzliche  Kraft Einzelbetreuung. Das Ganze läuft sehr gut und aufgrund der positiven Rückmeldungen überlegt sich die Leitung, dies auf den ganzen Tag auszudehnen. Ich glaube dies ist eine Lösung um am sinnvollsten mit der zusätzlichen Betreuungsleistung umzugehen.

Gruß Sumina

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • ergo031
  • Autor
  • Offline
  • Diskussionsfreudig
  • Diskussionsfreudig
Mehr
26 Apr. 2009 14:26 #5960 von ergo031
ich danke euch beiden erstmal für die schnelle antwort.
ja,ich sehe es auch so,dass die bewohner mit § ZUSÄTZLICH betreut werden.ansonsten spricht doch aber nichts für mischgruppen,denn sonst wäre es ja eine 2-klassen-gesellschaft! wir haben ca. 270 bewohner mit 2 ergos und  deshalb ist eine abdeckung aller therapeutischen angebote kaum zu schaffen in kleinstgruppen oder einzelangeboten.ich habe auch bauchschmerzen,dass allen bettlägern gerechte betreuung zuteil wird.wer betreut bei euch diese bewohner?
wichtig ist doch,dass allen bewohnern betreuungsleistungen erfahren.und demente bewohner profitieren auch oft von fitteren .das sind meine erfahrungen,jedenfalls in der gymnastik,musik und handwerklichem arbeiten.wer darf bei euch dokumentieren? ist das auch getrennt nach 87b und "normal"
Ciao sandra

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
26 Apr. 2009 17:28 #5962 von rosi niels
Hallo Sandra
Von den Mischgruppen profitieren nach meinen Erfahrungen alle BW.
Gerade die bettlägrigen BW haben bei uns die ZUSÄTZLICHE Betreuung nach §87 genehmigt bekommen. Da sind wir nun gerade dabei anhand der Biographie Angebote zu erarbeiten, die auch ein Betreuungsassistent (so keißen die zusätzlichen Kräfte bei uns - sind keine Ergos) anbieten kann.
Lieblingsmusik hören, Geschichten vorlesen, usw.
Für die Dokumentation haben wir einen neuen Bogen entworfen der immer für zwei Monate gilt und wo unterschieden wird zwischen Ergo und angelernten Kräften, die schon länger im Haus angestellt sind und den neuen Betreuungsassistenten Leider habe ich keinen Scanner, sonst würde ich den Bogen hier zur Verfügung stellen, wenn jemand einen Scanner hat und bereit wäre den Bogen hier einzupflegen bitte eine email mit Adresse an mich schicken und ich sende den Bogen als Kopie zu

Gruß Rosi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • ergo031
  • Autor
  • Offline
  • Diskussionsfreudig
  • Diskussionsfreudig
Mehr
26 Apr. 2009 18:57 #5965 von ergo031
liebe rosi,
genauso sehe ich es auch.in unsrem hause sind sehr viele bewohner genehmigt worden,darunter nur ein teil bettlägeriger.
wenn ich dich richtig verstanden habe,werden in der doku unterschiede gemacht zwischen fachkraft und betreuungskraft.das ist meiner ansicht nach auch notwendig,denn unser berufststatus spielt schon eine große rolle!ich habe einen scanner und würde die unterlagen bearbeiten.schicke sie mir bitte per mail an mich.die mailadresse ist auf meinem profil ersichtlich.davon können bestimmt auch andere kollegInnen profitieren.
schönen abend noch,
sanni

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: EbeDe.net-Team

Über EbeDe.net

EbeDe.net ist das Portal für alle, die mit demenzkranken Menschen arbeiten. In den Foren tauschst Du Dich über Ideen für den Therapie-Alltag aus und erhältst neue Anregung. Im Blog erfährst Du über aktuelle Veranstaltungen, Aktionen, Berufsfeldpolitik, Forschung und mehr. Testberichte, Buchbesprechungen, Interviews und Grundlagen findest Du im Magazin-Bereich. Das gesamte Angebot ist kostenlos und wird ehrenamtlich betrieben.