Umsetzung § 87b

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11 Feb. 2009 20:04 #5490 von aras
Umsetzung § 87b wurde erstellt von aras
Hallo,

habe mich eben hier bei EbeDe.net registriert.

Kann mir jemand zum §87b und deren Umsetzung helfen?

Ganz konkret würden mich Möglichkeiten / Hinweise zum Konzept sowie, welche Aktivitäten die Alltagsbegleiter ausführen dürfen/müssen/können; interessieren.

Lieben Gruss, aras.

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04 März 2009 19:00 #5609 von Divajulia
Divajulia antwortete auf Umsetzung § 87b
Bei uns gibt es seit Anfang der Woche insgesamt 4 Alltagsbegleiter. Davon machen 3 auch die Ausbildung. Bei uns dürfen sie nur Beschäftigung machen. Keine Pflege, keine Toilettengänge, kein Essenanreichen. Sie sind auch der PGL und PDL unterstellt, wir vom sozialen Dienst haben damit nichts zu tun. So weit die tHEORIE::: Es zeigt sich, daß die Pflege keine Ahnung hat, was die Alltagsbegleiter so mit den ihnen zugeordeneten Bewohnern machen sollen bzw. können. Es müssen ja niedrigschwellige Angebote sein, quasi Alltagsbeschäftigungen. Und dann kommen wir wieder ins Spiel. Hast Du nicht mal Material, hast Du denn keine Idee? Ich finde das alles noch sehr un ausgegoren bei uns im Haus. Vielleicht tut sich ja ab der nächsten Woche etwas, wenn die Gespräche mit PGL, PDl und Alltagsbetreuern laufen, a la was stellen Sie sich denn vor, was könnten Sie denn wohl machen...Alles noch sehr schwammig.

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04 März 2009 22:45 #5611 von Nachtschwärmer
Nachtschwärmer antwortete auf Umsetzung § 87b
Hallo,
bei uns fangen die Alltagsbegleiter im April an. Sie sind dem Sozialen Dienst angegliedert. Ein Konzept hierfür ist in Arbeit. Die Aufgaben der einzelnen Mitarbeiter des sozialen Dienstes werden hier genau festgelegt. Aus dem Konzept muss auch hervor gehen, wodurch sich die Aufgaben der Alltagsbegleiter von denen der drei hauptamtlichen Mitarbeiter  unterscheiden. Die Arbeit der Alltagsbegleiter soll ganz klar unsere Arbeit ergänzen und unterstützen, aber keinesfalls ersetzen. Das ist nicht immer ganz einfach zu definieren, da es viele grenzfällige Arbeitsinhalte gibt.  Vieles wird sich sicherlich erst während des Einsatzes der ATB klären. - ganz nach dem Motto "Learning by doing". Wir werden Erfahrungen sammeln, die dazu führen, dass unser Konzept immer wieder überarbeitet und ergänzt werden  muss. Anfangs ist das sicherlich sehr arbeitsintensiv, aber ich hoffe, dass unsere Bewohner davon profitieren werden.

Hinweise zum Konzept findet man z.B. unter: "Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen" auf der Internetseite

www.gkv-spitzenverband.de/uploa ... e_2291.pdf


LG Nachtschwärmer

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