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Neue Richtlinien ab 2015
- Sonia_80
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es soll neue Richtlinien geben. In der 87b 1:20 Betreuung und alle Bewohner würden nun unter diesen § fallen.
Ist das nun schon so Gesetz? Müssen für alle die dies noch nicht haben extra Anträge gestellt werden oder ist dies als normal gegeben?
Bei uns ist gerade großes Diskussionsthema darüber. Die einen sagen ja das ist so, unsere Chefs wissen noch nichts davon und sagen es entscheidet jedes Haus für sich, wenn.
Wenn alle 87b Leistungen beantragen können, wie ist es dann mit den eintragen? weiterhin getrennt nach 87b oder gibt es dann nur noch die Beschäftungsbuttons allgemein?
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- dmaus1972
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www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/bt...taerkungsgesetz.html
lasst es doch erstmal soweit sein und dann werden wir alle sehen wie es sein wird, was bringt es jetzt drüber zu diskutieren wenn die Heimleitungen das erstmal sehen müssen, was alles auf sie zu kommen wird
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- Sonia_80
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Da sich der frühstückskreis jede woche abwechselt mit sb und 87b-betreuung (wegen früh und spätschicht), reicht da in der pflegeplanung ein eintrag oder muss von beiden bereichen jeweils dieses als 14-tägiges angebot stehen.
kann das haus selbst entscheiden ob es weiterhin getrennte doku gibt oder muss es das neue konzept mit einheitlicher eintragung mitziehen
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- dmaus1972
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Es ist nie gleich zum Jahresanfang alles gleich geplant, das dauert immer etwas, wir werden bei uns das auch erst alles im neuen Jahr erfahren was wie geplant ist, damit beschäftigen wir uns jetzt vor Weihnachten nicht mit, da sind noch andere dinge wichtig
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- Sonia_80
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daher nur meine grundfrage, selbst wenn das durch ist...das 1:20steht nun mal fest, kann man als haus sagen, den rest laasen wir getrennt oder koennen sich 87bler auf das beschlossene gesetz, nur noch gemeinsame eintragungen, berufen
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- dmaus1972
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ohne MDK werden wir es noch nicht wissen wie was gemacht werden soll. also müssen alle nun mal warten bis es soweit ist...smile..
am ende kommt eh was raus was wir vielleicht nicht berücksichtigt haben, daher eben warten bis alles ausgearbeitet ist für die Betreuung nach 87b und soziale Betreuung
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- Kiwi7
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Berechnet ihr jetzt die zu leistende §87b-Betreuung mit dem Schlüssel 1:20 und lasst den Rest so weiterlaufen??
Liebe Grüße
Kiwi
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- dmaus1972
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- Solveig
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Was passiert wenn es nicht genügend Paragraph 87b -Kräfte gibt, die Leistung somit nicht erbracht werden kann,
werden alle BW automatisch abgerechnet?
Danke und Grüße von Solveig
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