Wochenendarbeit

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19 Dez. 2012 20:00 #12412 von Wiwi
Wochenendarbeit wurde erstellt von Wiwi
Ich als Ergotherapeutin habe eine Halbtagsstelle. Ab nächstes Jahr soll ich auch ein Wochenende im Monat arbeiten (Sa a 5h/So 4h). Erst einmal kein Problem. Damit die Zeiten aber stimmen soll ich in der Woche nur 3h bzw. 2h arbeiten. Bei mir stellt sich hier die Frage : Ist das noch eine 5 Tage Arbeitswoche? Wie wird der Urlaub abgerechnet? Auch hege ich den Verdacht das ich wenn ich  am Wochenende Essenreichen soll pflegerische Arbeiten regulär übernehmen muß. Wer hat ähnliche Probleme und steht einem nicht ein zusätslicher Urlaubstag dann zu?

Eure Wiwi.

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20 Dez. 2012 20:03 #12414 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Wochenendarbeit
Hi Wiwi,

was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bzgl. Arbeitszeit und Urlaubsregelung? Dies ist nämlich massgebend für die Stelle.
Auch empfehle ich dir ein Beratungsgespräch bei der Gewerkschaft, noch besser wenn ihr einen Betriebsrat habt, würde ich ihn um Rat fragen.
Ich war in einer ähnlichen Situation und habe mich bei der Gewerkschaft beraten lassen, das hat mir sehr geholfen!

Viel Glück! und Grüße von Solnedgang

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21 Dez. 2012 11:57 #12415 von Nadja Busch
Nadja Busch antwortete auf Wochenendarbeit
Hallo Wiwi,
zu deinen Fragen:

Wiwi schrieb: Ich als Ergotherapeutin habe eine Halbtagsstelle. Ab nächstes Jahr soll ich auch ein Wochenende im Monat arbeiten (Sa a 5h/So 4h). Erst einmal kein Problem. Damit die Zeiten aber stimmen soll ich in der Woche nur 3h bzw. 2h arbeiten. Bei mir stellt sich hier die Frage : Ist das noch eine 5 Tage Arbeitswoche?


Nein! Denn deine Stunden vom Wochenende werden dir ja in der Woche runter gerechnet. Somit arbeitest du in der einen Woche 12 Tage am Stück durch. Ich galube das mach dann eine 5,25 Tage Woche. Bei einer 5 Tage Woche, kann dich der Arbeitgeber auch am Wochenende einsetzten. Außer es ist im Vertrag anders geregelt.  Wenn man bei einer 5 Tage Woche am Wochenende arbeitet, erhält man dafür zwei freie Tage unter der Woche (welche nicht zusammenhängend gewährleistet werden müssen). Ein reduzieren der Wochanarbeitsstunden ist dabei nicht vorgesehen.

Wiwi schrieb: Wie wird der Urlaub abgerechnet?


Das hängt von deinem Vertag ab. Steht dort 5 Tage Woche ist die Änderung deiner Arbeitszeit (Umschichtung auf´s Wochenende) ohne verträgliche Änderung. nicht möglich. Steht dort 5,5 oder eine andere höhere Zahl (Höher als 5) war dein Arbeitgeber bislang sehr nett zu dir und hat das bei der Berechnung des Urlaub´s bereits getan. Im Falle der 5 Tage Woche, welche eine Vertragliche Zusatzkalusel erfordert, würde ich den Punkt neu verhandeln.

Wiwi schrieb: Auch hege ich den Verdacht das ich wenn ich  am Wochenende Essenreichen soll pflegerische Arbeiten regulär übernehmen muss. Wer hat ähnliche Probleme und steht einem nicht ein zusätslicher Urlaubstag dann zu?


Das weist du nur wenn du dir anschaust was deine Aufgaben am Wochenende sein sollen. Vielleicht möchte aber auch dein Arbeitgeber einer Forderung des MDK´S der Heimaufsicht nachkommen. Mindestens ein Mitarbeiter aus dem Haus (egal ob Pflege/Betreuung/Ergotherapie) muss regelmäßig am Wochenende ein Beschäftigungs-Angebot machen.

Liebe Grüße Nadja

PS: Suche die in dem Fall wirklich Rechtsberatung. Denn ich würde auf die Forderungen nicht eingehen. Was soll ich in 2 Stunden Arbeitszeit machen... Da bricht ja das was vorher über Jahre aufgebaut hat vollkommen zusammen. Oder sollst du etwas ach in deiner Freizeit die Gruppenvorbereitung und Dokumentation erledigen?

"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
                                          (Hermann Hesse)

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01 Jan. 2013 17:29 #12418 von Wiwi
Wiwi antwortete auf Wochenendarbeit
Danke für die Stellungsnamen. Da morgen mein erster Arbeitstag nach dem Urlaub ist (der mit den 2 Stunden) und ich das andere erst hinterfragen muß , stehen noch viele Fragezeichen. Da ich warscheinlich regulär am Wochenende das Essen reichen soll, werde ich auf meinen Funktionsplan hinweisen , da diese Tätigkeit nicht aufgeführt ist. Bei Notsituationen ist es natürlich keine Frage. Schade find ich auch das ich meinen Wochenplan ändern muß mit vorher 2 Gruppen am Tag , bzw. Gruppe Einzellbetreuung.Das geht natürlich nicht mehr.  Merkwürdig findig ich auch das ich durchschnittlich zu wenig im Monat arbeiten soll (3, 3, 2, 3, 3= 14x4=56+5,4(Wo)=65:4=16,25 h die Woche und bei mir im Vertrag stehen 19,25. Also viele Fragen stehen offen.Bis dann eure Wiwi.

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