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Dokumentation bei Abwesenheit der BT Kraft/Ergo
Umfrage: Wie wird bei euch die Dokumentation bei Abwesenheit/Verhinderung der BT Kraft/Ergo gehandhabt? (endet am 0000-00-00 00:00:00)
Keine Doku |
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1 | 12.5% |
Doku NUR bei Ablehnung durch BW OHNE Begründung |
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Keine Stimmen | 0% |
Doku NUR bei Ablehnung durch BW + MIT Begründung |
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2 | 25% |
Doku AUCH wenn geplantes nicht stattfinden konnte OHNE Begründung |
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Keine Stimmen | 0% |
Doku AUCH wenn geplantes nicht stattfinden konnte + MIT Begründung |
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5 | 62.5% |
Anzahl der Wähler: 1 | |||
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- Trulla-la
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Egal ob der BW ablehnte, oder diese nicht stattfand weil ich verhindert war. Also auch ---
anderen BW betreuen müßen (Akutsituation z.B.)
Fortbildung
freier Tag
Urlaub
usw.
Das find ich absolut übertrieben und es frisst viel zu viel wertvolle Zeit.
Wie wird es bei euch gehandhabt?
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- Nadja Busch
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die Idee eine nicht erbrachte Leistung zu erfassen/zu dokumentieren finde ich sehr gut und wird bei uns im Haus auch praktiziert.
Bei Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen warum die Betreuung/Ergo die Leistung nicht erbringen konnte wird auf dem Dokumentationsblatt wird diese kurz schriftlich erfasst. Z.B. 14.-17.06. Urlaub NN (Handzeichen).
Lehnt der Bewohner eine Leistung ab die ich ihm anbiete (die er Laut Betreuungsplanung erhält) so wird dieses in der Pflegedokumentation, in der wir ebenfalls alle Besonderheiten/Bewohnerbefindlichkeiten/Beobachtungen, erfasst.
Liebe Grüße Nadja
PS: ich finde es muss für alle Transparenz gelten warum etwas stattfindet bzw. ausgefallen ist.
"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
(Hermann Hesse)
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- Trulla-la
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Kommentar kam sogar nur ein einziger!!!
Oder denkt ihr wenn jemand von EBEDE was dazu schreibt ist alles geklärt?
Mich interessiert wie es in den Häusern gehandhabt wird, was der einzelne darüber denkt ist eher ein Nebenschauplatz.
Wäre also schön wenn ihr Häkchen macht, und berichtet.
Trulla-la
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- talie
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ich kann Deinen Frust verstehen, war selber auch lange nicht im Forum, habe natürlich auch die Erfahrung gemacht das die Beteiligung eher etwas mau ist. Gerade wenn es bei einem besonders brennt möchte man doch Unterstützung oder Tips von den Anderen bekommen. Aber Du solltest aber auch nicht so hart sein, so spitze Sätze helfen da nicht

LG Talie
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- Ziesel85
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Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben...
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- Sophia65
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wir haben der Doku ein Formblatt beigefügt auf dem Urlaub, freie Tage vermerkt sind, so dass wir da nicht extra dokumentieren, warum etwas ausfiel (da wir ja nicht vorab und nicht nachträglich dokumentieren sollen, geht das zeitnahe eintragen dann ja auch nicht). Fällt eine geplante Therapie oder Betreuung aus einem anderem Grund (Akutbetreuung anderer Bewohner, Teamsitzung,...) aus, dann wird das extra dokumentiert.
@ Talie: da ich lange Zeit in der Pflege gearbeitet habe, ist unsere jetzige Dokumentation wirklich wenig. In der Pflege schreibst du dich echt dumm und dusselig und zwar nur für den MDK. Ansonten liest niemand deine ganzen Auisarbeitungen. Geht ja auch gar nicht. Beispiel: Wohnbereich mit 25 Bewohnern für jeden Bewohner: 13 AEDL`s, Pflegeablaufplan für alle 3 Schichten, Biographie, Berichteblatt, Ärztliche Verordnungen, Monatsplan, Bewegungsplan, Trinkprotokoll und und und. Da bist du dann im Alltag froh, wenn du nach dem Dienst deine "Zettel" abgehakt, eingetragen hast und da nichts vergessen hast. 'Denn es ist arg schlimm, wenn zB am 4. Februar 2011 auf dem Bereich zwei Notfälle waren und bei Fr. X steht nichts im Trinkprotokoll. Dann hat sie laut Doku nichts getrunken.... Da sie aber heute noch lebt und es ihr gut geht, scheint ihr das nichts ausgemacht zu haben

Eben dieser Dokuwahn schwappt auch auf uns über. Als die Dokusysteme eingeführt wurden, sollte sie die Pflege erleichtern und planbarer machen, aber wir Deutschen machen das natürlich wieder alles besonders gründlich... Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare.
Vielleicht hat jemand hier im Forum Erfahrungen aus dem Ausland, wie das mit der Doku in Heimen für uns Ergos läuft?
LG Sophia
Glück ist nicht in einem ewig lachenden Himmel zu suchen, sondern in ganz feinen Kleinigkeiten, aus denen wir unser Leben zurechtzimmern.
Carmen Sylva,Schriftstellerin
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- ergotherapeutin
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Zwecks der eintragungen. Wenn ein bw ein angebot ablehnt muß dies natürlich eingetragen werden, aber es ist selbstverständlich wenn jemand zum beispiel nie gymnastik mit machen will, das man dann auch nicht mehr fragt und sich gedanken macht wie komme ich sonst an den bw dran (Spaziergang, Einzelbetreuung ect)
Für den mdk muß ersichtlich sein das es angeboten wurde.
ist die BT krank oder urlaub kann von deren seite auch nichts eingetragen werden. normalerweise muß der vorgesetzte für diesen bereich ersatz schaffen, was die meisten nicht tun.
Ist etwas anberaumt, kann aber aus zeitmangel oder ähnliches vom bt nicht ausgeführt werden, dürfte dies eigentlich nicht eingetragen werden. Sonst könnte man ja sehr schöne dinge planen, eintragen, aber mit vorsatz finden diese dann nicht statt.
das problem war schon bei der ausbildung der BTs. einmal sollte man eine planung schreiben, als wäre sie erfüllt, ein anderes mal wieder als wenn es das ziel wäre.
ich bin für letzteres, weil es läßt sich sonst nicht daraus ersehen, was das ziel ist.
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- laura86
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Müssen eure Kollegen eure Bew. "mitmachen" oder fällt es komplett aus solange ihr Urlaub habt?
Zu der Doku: Bei uns ist es auch so, dass die geplante Leistung mit abgelehnt dokumentiert wird mit der Begründung das die Ergo im Urlaub ist.
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- ChristinaHH
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Wir sind bei uns im Haus 2 Ergos und fünf 87b Kräfte.
Wenn einer der Ergos im Urlaub ist finden die festen Gruppenangebote Vormittags und Nachmittags trotzdem statt. Dann leidet leider die Enzeltherapie darunter.
Wir dokumentieren diese nicht, wenn der Therapeut aus irgendeinem Grund nicht da ist. Da bei uns die Einzeltherapie nicht fest eingeplant ist und eine Zusatzleistung darstellt.
Wenn der Bew. die Betreuung ablehnt oder schläft dokumentieren wir dieses natürlich auch.
Unsere §87b Mitarbeiter haben Bezugsbetreuung. Das heißt sie haben eine Liste von Bew. für dessen Einzelbetreuung sie zuständig sind, wo sie sich die Zeit aber selbst einplanen können.
Wenn einer von ihnen im Urlaub ist, ist bereits vorher abgeklärt welcher Kollege diese Bew. in der Einzelbetreuung übernimmt.
Da bei uns von 80 Bew. ca. 55 Bew. Betreuung nach §87b erhalten ist so für die meisten, (in der Urlaubssaison) , ein regelmäßiges Betreuungsangebot gewährleistet.
So ist es zumindest geplant... klappt auch meistens

LG Christina
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- Kumquats
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lg
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