Zusammenarbeit von SB und Betreuung nach §87b

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08 Sep. 2014 21:21 #13506 von Sonia_80
Ok,  die betreuung nach §87b gibt es nun schon länger, aber erst seit kurzem ist es nun in unserem heim geregelt, das beide abteilungen zusammen arbeiten. vorher gab es nur die sb und jeder 87b betreuer war der pflege unterstellt und arbeitete alleine auf seinem wb ohne sich mit den anderen 87b betreuern kurzzuschließen, geschweige denn, etwas zusammen auf die beine zu stellen.

nun zu meiner fragen:

wie regelt ihr das wenn die sb was anbietet, wie gymnastik oder andacht, kann ja nicht gleichzeitig eine gruppenbetreuung der 87b angeboten werden.

es ist ja so schon schwierig die pflege mit zu animieren mitzuhelfen die leute zu den angeboten zu bringen und nun auch noch zu 2en gleichzeitig, wo se sich noch nicht mal ein angebot was seit jahren hinweg immer zur gleichen tagen und tageszeiten anstehen.

Ist es rechtens wenn die 87b gruppenangebote macht, auch fitte leute dabei sind?

es ist ja nun mal so, das was alles früher die sb gemacht hat in kleinem rahmen nun auch die 87bler machen sollen. Aber wenn jetzt ein filmprojekt nur für bew mit 87b gemacht werden soll, darf man die fitten bewohner ausschließen?

oder greift da das gleichbehandlungsgesetz.

bei uns ist jetzt eine 87b-kraft im schwangerschaftsurlaub. eine sb-kraft hat nun die ausbildung zu 87b und wird nun an ihre stelle gesetzt. dafür bekommen wir von der pflege eine langjährige mitarbeiterin die dies nicht mehr leisten kann und ehe man eine gut kraft verliert, kommt sie nun in die sb. D.h. die nun inzwischen kraft für die 87b hatte sich in der sb eine gemischte kochgruppe aufgebaut, es kommen da auch bew nicht mit bedarf auf 87b, aber durhc ihre bezugsperson nimmt sie so auch an einer gruppenbetreuung teil.  da kommt die nä frage:

darf eine nun 87b kraft für eine 87b gruppe, wenn da eine nicht 87b bewohnerin teilnimmt, sie eintragen?

viele fragen, aber sicher kommen noch mehr ;)

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09 Sep. 2014 16:57 #13522 von dmaus1972
entschuldige bitte, ich finde es sehr schade das es immer um fitte Bewohner geht, es gibt auch bei denen menschen die Betreuung nach 87b erhalten, ich habe einige davon, die zwar Betreuung nach 87b erhalten, aber ihren tag selber strukturieren und die Bewohner die diesen Status nicht haben, können selbstverständlich auch an unseren gruppen teilnehmen, es wird keinem verwehrt.  schliesslich gibt es gruppen bei den betreuungskräften was ergo nicht unbedingt macht, dann dürfen auch diese Bewohner daran teilnehmen, wir bieten täglich eine gruppe an die macht eine ergo und eine andere macht betreuungskraft, natürlich jede Woche abwechselnd mal vormittag mal nachmittag.  man sollte keinen Bewohner ausgrenzen egal ob er einen 87b Status hat oder keinen

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11 Sep. 2014 13:18 #13526 von Gisela
Bei uns bietet eine SB gemeinsam mit einer 87b z. B. je einmal in der Woche "offenes Singen", "Musikalische Bewegung", "Waffelbacken", "Spielenachmittag", "Kinonachmittag", "Stammtisch", "Ausflug" usw. an. Somit kann jeder Bewohner dran teilnehmen, der Spaß dran hat.

Sonia_80 schrieb:
wie regelt ihr das wenn die sb was anbietet, wie gymnastik oder andacht, kann ja nicht gleichzeitig eine gruppenbetreuung der 87b angeboten werden.


Bringe ich Bewohner meiner Gruppe in solchen Gruppen unter, dann nutze ich die Zeit, mit denen, die mir sonst immer irgendwie entwischen, Einzelbetreuung zu machen.

Sonia_80 schrieb:
Ist es rechtens wenn die 87b gruppenangebote macht, auch fitte leute dabei sind?


Warum nicht? Soll man "fitte" Bewohner, die Spaß an der Betreuung haben, abweisen?

Sonia_80 schrieb:
darf eine nun 87b kraft für eine 87b gruppe, wenn da eine nicht 87b bewohnerin teilnimmt, sie eintragen?


Ich habe in meinen Gruppen grundsätzlich Bewohner ohne 87b dabei. Die WBL dokumentiert das in der Pflegedoku. Manchmal dokumentiere ich auch selbst und lasse von der WBL gegenzeichnen.

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11 Sep. 2014 15:26 #13527 von Sonia_80
So machen wir es auch. aber bei uns kam die Frage auf, darf es das sein?

Also rechtlich?  wir helfen uns gegenseitig die 87bler und die sb, aber da man ja von gruppenbetreuung spricht und viel vom betreuungsschlüssel gesprochen wird, denke ich ist meine frage relevant, wenn der mdk ins haus kommt und auch für die 87bler selbst.

da wir niemanden ausgrenzen wollen ging die frage an euch, gab es schon was negatives von prüfungen wenn, auch nicht 87bler betreut werden von 87b-betreuern.

nehmen wir mal den fall, man hat einen kollegen der besteht auf seine 24 leute in der woche die er betreuen soll, aber keinen anderen mehr. und erst recht keinen der dem anspruch nicht entspricht. wie geht man dann damit um?

Darf eine 87b-kraft nicht 87b bewohner betreuen und wenn ja, darf er sie auch abzeichnen?

Vom gesetz her, nicht von unserer eigenen meinung, weil am ende kommt das gleichbehandlungsgesetz, obwohl man sagen muss, von den  anderen wird ja mehr bezahlt, also hat diese person auch mehr leistung verdient.

warum soll der eine 100 euro für etwas zahlen (ok bezahlt die kasse, aber wrum dann in dem fall die kasse) und der andere bekommt es umsonst?

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