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§ 87b Angebote - wie oft?
- Rika
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ich habe mal eine Frage bezüglich der zusätzlichen Betreuungskräfte.
Müssen alle Bewohner, die §87b haben täglich abgedeckt werden oder reicht 1x wöchentlich?
Und was macht ihr mit den Bewohner, die sowieso in meiner Gruppe (Ergotherapie) drin sind?
Ich bin ehrlich gesagt überfragt und meine PDL kann mir auch nicht wirklich eine Antwort geben. Ich hoffe, ihr könnt mit weiterhelfen.
Danke für eure Mühe.
LG Rika
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- Teufelchen30
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Nein die Leute müssen nicht alle Tgl abgedeckt werden, wir haben z.b. fast 30 Bew die in der Zusätzlichn Betreuung sind, das würden wir gar nicht schaffen. Wir haben die Angaben das jedem Bew der in der ZBK ist 1,5 Std Beteuungzeit zusteht. Wir haben die Bew über der Woche aufgeteil. So ist es z.b das noch Fitere Bew 3 mal die Woche eine 30 min betreut werden, und die Bettlägerigen z.b. 15 min aber dafür fast tgl. Wir haben auch extra Gruppenangebote für diese Bew wo sie mit dran teilnehmen können. Weil es heißt ja nicht umsonst Zusätzlich Betreuung.
So ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du noch Fragen hast dann stehe ich dir gern zur Verfügung.
Lg Teufelchen
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- schnine
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Iin der Einrichtung wo ich tätig bin müssen die Bewohner täglich aktiviert werden? Das ist natürlich nur in der Gruppe möglich eine 3/4 Stunde pro Gruppe und die Schwächeren bleiben auf der Strecke!!!
Von Individualität keine Spur...
die Bettlägrigen Bewohner werden täglich aktiviert für 10-15 Minuten. Das finde ich in Ordnung.
Zusätzlich können die Bewohner mit Paragraph auch an den Angeboten der Ergotherapie teilnehmen die täglich vormittags und nachmittags angeboten werden. Weisst du eventuell auch wie oft die Bewohner ohne Paragraph dran kommen müssen? In der Einrichtung wo ich tätig bin 2x die Woche. Wer nicht in der Gruppe teilnehmen möchte/kann bekommt dann Einzelbetreuung für 10-15 Minuten. Würde mich über eine Antwort freuen lg
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- Sophia65
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die Zeitangabe von 1 1/2 Stunden habe ich auch bei uns im Haus gehört. Die Bewohner mit Praragraph werden 3 mal wöchentlich betreut und teilweise in Kleingurppen bis zu drei Personen zusammen, wenn das noch geht. (Das habe ich im 87b mal nachgelesen, dass das geht und als Einzelbetreuung gilt).
Unsere PDL sagte, dass alle anderen Bewohner täglich mindestens ein Angebot haben sollen. Da sind dann aber alle Aktivitäten dabei, auch die von Ehrenamtlichen, Gottesdienst, Clown und so.
Bewohner, die an nichts teilnehmen möchten, aber fit sind, die machen ebennichts mit, das wird in der PP dokumentiert und gut. Dann wird geschaut, ob sie Anspruch auf 87b haben könnten und so dann Einzelbetreuung bekommen können. Und natürlich wird versucht zu schauen warum sie nicht mitmachen möchten (Angebotsspektrum,spezielle Interessen, Motivation uä)
Grüße von Sophia
Glück ist nicht in einem ewig lachenden Himmel zu suchen, sondern in ganz feinen Kleinigkeiten, aus denen wir unser Leben zurechtzimmern.
Carmen Sylva,Schriftstellerin
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- schnine
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Lg Schnine
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- Ranja
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habt Ihr evtl. eine offizielle schriftliche Richtlinie dazu, wie oft, wie lange und mit max. wie vielen Personen die Angebote durchgeführt werden sollten? Ich habe schon sehr gesucht, finde leider nirgends eine schriftliche verbindliche Angabe. Dort, wo ich arbeite, dürfte etwas sehr arg laufen (v. a. Gruppengröße!).
Viele Grüße
Ranja
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- Teufelchen30
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Lg Teufelchen
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- Ranja
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wie ich Gruppengröße und Dauer des Angebots nach therapeutischen Gesichtspunkten einschätze, dazu habe ich sehr klare Vorstellungen - die aber leider sehr von dem abweichen, wie ich es handhaben soll. Daher meine Frage, ob es irgendwo schriftliche Richtlinien gibt, die ich bei meiner Argumentation meinem Arbeitgeber gegenüber mit nutzen kann.
Viele Grüße
Ranja
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- julu
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Auch ich finde nirgends wo es festgelegt ist, wer welchen Zeitanspruch hat, der abgedeckt werden sollte. Würde mich auch über Infos freuen.
julu
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