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87b-frage
- Ziesel85
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danke auch für deine antwort...wir betreuen unsere bewohner (ca 44) nahezu fast täglich...was mir nicht klar ist, ist ob es egal ist ob soziale betreuung oder 87b? ich muss vielleicht dazu sagen, dass bei uns auch die 87b-kräfte ergos sind...
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben...
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- Trulla-la
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Trulla-la schrieb:
Personalschlüssel 1:25 gefordert.
Heißt für 25 BW mit §87b entweder...........
1 Vollzeitkraft oder
2 x 50 % oder
1 x 75% + 1 x 25% etc.
NICHT zulässig sind Mitarbeiter auf geringfügiger Basis = € 400,- Kräfte
Damit ist gemeint, daß die Leistungen von nicht sozialvers. pflichtigen MitarbeiterInnen NICHT bei der Pflegekasse abgerechnet werden dürfen.
Eine Beschäftigung auf Minijobbasis geht natürlich.
Und zur Bemerkung von Pegasus
Würde man die kompletten Std. umlegen, käme man auf einen Mittelwert von 374,4 Min. pro BW bei 39 Arbeitsstd./Woche
lg Trulla-la
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- Trulla-la
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Ziesel85 schrieb:
was mir nicht klar ist, ist ob es egal ist ob soziale betreuung oder 87b? ich muss vielleicht dazu sagen, dass bei uns auch die 87b-kräfte ergos sind...
Das kann mit einem ganz klaren JEIN beantwortet werden.
Oder anders gesagt..............
Da scheiden sich die Geister.
Ich habe gelernt, Ergo´s nur mit Zusatzausbildung im geriatrischen Bereich. Dann aber genauso abrechnungsfähig wie zusätzl. BT Kräfte welche die Schulung dafür gemacht haben.
Theoretisch könnte eine Ergo also einen Kurs von ~ 6 Wochen machen + hätte die erforderlichen Nachweise um BW mit §87b Bewilligung zu zeichnen.
Es geht dabei ja nicht darum ob mit + für diese BW gearbeitet wird, einzig das Abrechnen dieser Lstg. bei den Pflegekassen steht zur Debatte.
Haarspalterei. Schließlich sind Ergos per se schon deutlich umfangreicher ausgebildet als sehr viele der zusätzl. BT Kräfte.
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- Pegasus
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Trulla-la schrieb: NACHTRAG bezgl. der 400,- Kräfte
Trulla-la schrieb:
Personalschlüssel 1:25 gefordert.
Heißt für 25 BW mit §87b entweder...........
1 Vollzeitkraft oder
2 x 50 % oder
1 x 75% + 1 x 25% etc.
NICHT zulässig sind Mitarbeiter auf geringfügiger Basis = € 400,- Kräfte
Damit ist gemeint, daß die Leistungen von nicht sozialvers. pflichtigen MitarbeiterInnen NICHT bei der Pflegekasse abgerechnet werden dürfen.
Eine Beschäftigung auf Minijobbasis geht natürlich.
Und zur Bemerkung von Pegasus
Würde man die kompletten Std. umlegen, käme man auf einen Mittelwert von 374,4 Min. pro BW bei 39 Arbeitsstd./Woche
lg Trulla-la
Hallo,
ok hattest recht...da Du alles so ausführlich aufgelistet hattest ohne die Anzüge dachte ich mal diese wären nicht berechnet^^
Danke Pegasus
Wo sich Betreuungsassistenten treffen:
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- Ziesel85
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