Krankenzimmer im GegenlichtFoto: "Hospital" von Jing (CC BY-NC-ND 2.0)Seit dem 1. Februar 2014 gilt die neue MDK-Prüfrichtlinie. Was verändert sich für Ergotherapeuten und Betreuungskräfte in Altenheimen? Wir haben für euch die Richtlinienänderungen und deren Folgen für euch analysiert. Ein Blick auf die neuen Bewertungskriterien für die Pflegenoten gibt weiteren Aufschluss über die Stoßrichtung des MDK.

Folgen für die Betreuung in Alten- und Pflegeheimen

Bereits Anfang Januar diskutierten unsere Leser im EbeDe.net-Forum, was sich für die Betreuung nach § 87b SGB XI verändert. Unter anderem wurden dort die Änderungen der Transparenzvereinbarungen 2014 (Soziale Betreuung) diskutiert, die im Rahmen des neuen Bewertungssystems der MDK-Qualitätsprüfungen (Pflegenoten) gelten.

MDK-Richtlinien im Vergleich

Was ändert sich jetzt für die Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen? Wir haben für euch die vorhergegangenen mit den aktuellen MDK-Richtlinien verglichen in allen Punkten, die für die soziale Betreuung relevant sind. Laut Medizinischem Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) ist die zusätzliche MDK-Anleitung nicht mehr gültig und nun Bestandteil der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR). In den neuen Richtlinien hat sich neben der Struktur auch der Inhalt in ein paar Details verändert. Da in der Regel aber nicht nur der MDK-Prüfbogen für den Aufbau und die Struktur einer Abteilung relevant ist, haben wir zusätzlich die Richtlinie zur Festlegung der Pflegenoten analysiert. Was sich im Detail für den Bereich der sozialen Betreuung verändert hat oder gleich bleibt, könnt ihr in der ausführlichen vergleichenden Analyse (PDF) nachlesen.

 

Soziale Betreuung

Viel Neues gibt es nicht im Bereich Soziale Betreuung. Betrachtet haben wir die neuen Fragen zur zusätzlichen Betreuung nach § 87b SGB XI. Lediglich wird zur positiven Bewertung der Abteilung nun vorausgesetzt, dass die Aufgaben und Verantwortungsbereiche klar definiert sind. Der Abschnitt zu konzeptionellen Fragen entfällt. Neu ist, dass der Stellenschlüssel für die soziale Betreuung ohne die zusätzlichen Betreuungskräfte ebenfalls im Punkt soziale Betreuung erfasst wird.

Zusätzliche Betreuungskräfte

Erfasst wird nun der Stundenumfang der 87b-Kräfte und ob deren Einsatz den gesetzlichen Grundlagen entspricht. Dabei wird unter anderem erfragt, ob es gewährleistet ist, dass der Mitarbeiter "nicht regelmäßig grund- und behandlungspflegerische sowie hauswirtschaftliche Maßnahmen" durchführt.

Offene Fragen zur MDK-Prüfrichtlinie

Auch wenn man alle Kriterien der MDK-Prüfrichtlinie, die seit dem 1. Februar 2014 gilt, gelesen hat, bleiben noch ein paar Fragen offen. So wird z. B. der aktuelle Stellenschlüssel für die soziale Betreuung und für die 87b-Kräfte erfragt. Jedoch geht aus dem Dokument nicht hervor, wie dieser in der Praxis aussehen soll. Für den Bereich der 87b-Kräfte gibt es von Seiten des GKV-Spitzenverbandes die Aussage, dass für jeweils 24 demenziell erkrankte Pflegebedürftige eine zusätzliche Betreuungskraft zuständig ist. Für den Bereich soziale Betreuung fehlt eine genaue Angabe.

Fazit: keine Frage der Qualität!

Endlich überprüft der MDK, ob die Leistung der zusätzlichen Betreuung auch im Sinne der Gesetzesgrundlage in der jeweiligen Einrichtung erbracht wird. Positiv ist ebenfalls, dass im Rahmen des Prüfpunktes "soziale Betreuung" die tatsächlichen Stellenschlüssel gesplittet nach reiner sozialer Betreuung und Leistung nach § 87b SGB XI erfasst werden. Dies hat den Vorteil, dass die jeweiligen Einrichtungen besser miteinander verglichen werden können.

Leider wird die tatsächliche Qualität der Leistung nur grob über die Bewohnerzufriedenheit erfasst. Der MDK prüft zwar, ob die Leistung der sozialen Betreuung z. B. von einem Ergotherapeuten erbracht wird, jedoch existieren keine MDK-Vorgaben, wie deren Leistung aussehen sollte. Die Diskussion "Ergotherapie im Altenheim" im EbeDe.net-Forum belegt, dass Ergotherapeuten diesen Mangel schon vor der neuen Prüfrichtlinie kritisiert haben. Es bleibt der Wunsch, dass sich bei der nächsten Überarbeitung endlich Fragen zu Ergotherapie-spezifischen Leistungen wie Anamnese, Befund, Zielsetzung und somit evidence-basierter Therapie in der praktischen Arbeit widerspiegeln.