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Finanzierung der neuen Betreuungskräfte über SGB11 §87b
- ergo031
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in unserer Einrichtung gibt es Vorstellungen,wie die zukünftigen Betreuungskräfte eingestellt und finanziert werden sollen.Ich habe gehört,es gibt einen Betreuungsschlüssel für Demenzkranke 1:25 und pro einzustellende Kraft stehen 2200€ Personalkosten zur Verfügung.Zusätzlich steht auch Geld für Beschäftigungsmaterial bereit.Es soll von den Kassen ein Budget bezüglich Anzahl der Demenzerkrankten geben und der Träger kann das Geld dann individuell und bedarfsgerecht einteilen.
Weiß jemand genaueres?
Und wenn ja,wo steht die Finanzierung beschrieben?
Einen schönen Feierabend noch und liebe Grüße,
Sandra
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- rosi niels
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Bei uns arbeitet seit 1.3.09 eine Kraft nach der neuen Regelung. Zum 15.4. kommt noch eine Kraft hinzu.
Ich habe mich mit meinem Chef unterhalten und er hat mir
erklärt das das Geld ja nur auf Antrag von den Pflegekassen -dann
100 Euro/Monat und bewilligten BW- gezahlt wird. Er muß die Verwendung
nachweisen. Davon sind die Personalkosten inklusive Lohnnebenkosten, Kosten für Schulungsmaßnahmen und eventuell Arbeitsmaterial das sonst nicht benötigt wird zu bezahlen.
Hoffe da beantwortet deine Frage
schöne Grüße Rosi
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- greatname
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Die Einrichtung kann soweit ich weiß erst die Betreuungskräfte nach §87b SGB XI abrechnen, wenn sie nach Pflegesatzverhandlungen in den Genuss der Abrechenbarkeit kommen.
Je nach Einrichtung gibt es zwischen 3 und 4 Euro am Tag, hier in der Region Stuttgart konnte letztens nach Intervention der Schiedsstelle ein Tagessatz von genau 4€ erzielt werden.
Liebe Grüße
Kathrin
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- scholli
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also wir haben schon seit juli 08 Betreuungskräfte und die erstmal kräftig vorfinaziert.
Jeder demente bekommt 100 Euro im Monat wenn er den Antrag zu eingeschränkten Alltagskompetenz genehmigt bekommt. So das genau richtig bei einer 1:25 betreuung der Vollzeitstelle mit Arbeitgeberanteil eigentlich 2500 Euro zustehen. Jedenfalls nach Adam Riese.
Problem ist nur das viele Pflegekassen garnicht daran denken zu zahlen. Wir haben Geld von genau drei Kassen erst erhalten. Unverschämtheit, denn die Vergütungsvereinbarungen der Spitzenverbände gelten seit 01.12.08!!!
Gruß Scholli
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- greatname
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Wenn ich richtig informiert bin, gibt es einen "Pool" an Geld, den der Bewohner abrufen kann. Hier gibt es natürlich Unterschiede zwischen ambulant und stationär, ABER:
da die Abrechnung zwischen Heim und Pflegekassen läuft, wird der Bewohner hier quasi übergangen.
Zu der Finanzierung: natürlich steht den Bewohnern dieser Geldtopf zur Verfügung, aber die Kassen werden nur einen Teil finanzieren. Je nach Bundesland und Region liegen die verhandelten Sätze (pro Bewohner / Tag für anspruchsberechtigte nach §87b und 45a) zwischen 2,07€ (!!!) und genau 4€ (wahrscheinlich obere Grenze). Der Satz von 4€ wurde kürzlich nach Einschalten der Schiedsstelle erzielt und ist (zumindest hier in der Gegend) eine Orientierung.
Zudem muss der Heimträger zu Pflegesatzverhandlungen durchführen um diese Gelder abrufen zu können!
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- ergo031
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also, ich habe inzwischen auch weiteres erfahren:
der schlüssel 1:25 für personal steht nachwievor.dazu kommt ein budget von 0,19€ pro genehmigtem bewohner pro tag für beschäftigungsmaterial.
bei uns wurde eine ergo über §87b eingestellt und dazu mehrere 20 stunden kräfte mit einem crash-kurs als betreuungskraft (hilfspersonal),sodass fast jeder wohnbereich mit einer teilzeitkraft ausgestattet ist.das niveau ist verheerend und ich bin entsetzt ,dass es jetzt nur noch um die abrechenbarkeit der leistungen für bewohner mit dem § geht.alles andere spielt keine rolle mehr!!!ich habe sionst mit mischgruppen gearbeitet(dement-nicht dement).das soll jetzt nicht mehr sein!
die bewohner nach87b müssen wöchentlich erfasst und abgerechnet werden-analog das dazugehörige personal!!! wie soll das gehen!ich finde die regelung nicht gelungen.
welche erfahrungen habt ihr?
liebe grüße,sandra
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- bördi
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Habe jetzt eine Aussage gehört, das für die Bewohner nach §87b zusätzlich Gelder habe, also zb. für Ausflüge.. ist das Richtig????
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- Pegasus
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ergo031 schrieb: vielen dank erstmal für eure antworten!!
also, ich habe inzwischen auch weiteres erfahren:
der schlüssel 1:25 für personal steht nachwievor.dazu kommt ein budget von 0,19€ pro genehmigtem bewohner pro tag für beschäftigungsmaterial.
bei uns wurde eine ergo über §87b eingestellt und dazu mehrere 20 stunden kräfte mit einem crash-kurs als betreuungskraft (hilfspersonal),sodass fast jeder wohnbereich mit einer teilzeitkraft ausgestattet ist.das niveau ist verheerend und ich bin entsetzt ,dass es jetzt nur noch um die abrechenbarkeit der leistungen für bewohner mit dem § geht.alles andere spielt keine rolle mehr!!!ich habe sionst mit mischgruppen gearbeitet(dement-nicht dement).das soll jetzt nicht mehr sein!
die bewohner nach87b müssen wöchentlich erfasst und abgerechnet werden-analog das dazugehörige personal!!! wie soll das gehen!ich finde die regelung nicht gelungen.
welche erfahrungen habt ihr?
liebe grüße,sandra
Hallo @ Ergo031
Habe von diesem Budget von 0,19€ pro genehmigtem Bewohner pro Tag für Beschäftigungsmaterial das erste Mal in Deinem Beitrag hier gelesen.
Woher hast Du denn diese Informationen bzw. wo kann ich diese nachlesen.
Bei mir weis noch keiner was von diesem Budget für Betreuungsmaterial bzw. wie/wo man dieses beantragen müßte.
Danke
Gruß
Pegasus
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