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Schulung von Betreuungskräften - wer?
- greatname
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in den Texten zum Einsatz der Betreuungskräfte heißt es immer wieder, dass die Einrichtung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt eine "geeignete Qualifikation" dieser Kräfte nachweisen muss.
Ich hab inzwischen vom Lesen so verquollene Augen, dass ich die Antwort auf die Frage WER die Kräfte schulen wird nicht lesen könnte, wenn sie auf einer Plakatwand gegenüber geschrieben wäre.
Weiß einer von euch genaueres? Ich hab da auch was im Hinterkopf, dass die Einrichtungen die 160h Schulung selbst übernehmen können. Können, nein DÜRFEN- wir Ergos das auch?
Schönes Wochenende!
Liebe Grüße
Kathrin
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- Sonnenschein
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- Labra2000
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also ich könnte mir da Sozialhelferinnen vorstellen. Sie arbeiten sowohl in der Pflege als auch im Sozialen Dienst. Können sowohl pflegerisch, als auch sozialpädagogische Angebote durchführen.
LG, Labra
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- tinka
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Ich bin auch Ergotherapeutin und nehme gerade an der Qualfizierungsmaßnahme für Betreuungskräfte teil. Informationen über diese Qualifizierung gibts beim Arbeitsamt. Die finanziert diese Maßnahme und über das Arbeitsamt wirst Du auch dort angemeldet. Es handelt sich da meist um Jugendbildungseinrichtungen die diese Maßnahme anbieten.
Lieben Gruß Tinka
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- scholli
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also wir haben schon eine Betreuungskraft ohne Ausbildung eingestellt. Die Ausbildung wird ab April 2009 angeboten, bei uns ist das die DAA. Gibt es vier oder fünf mal in Deutschland. Bei uns organisiert das der Berufsverband BPA (Träger für Private Altenheime). Aber man findet das auch auf der Seite vom DAA. Der Lehrgang heißt " Betreuungsassistent für Demenzkranke nach § 87b SGB XI". Hoffe ich konnte helfen. Gruß Scholli
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- greatname
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vielen Dank für eure Antworten, insbesondere dir Scholli, das ist genau das was ich meinte.
Nochmal zu meinem Anliegen:
ich möchte Mitarbeiter des vollstationären Bereiches schulen (lassen), die dann in Zusammenhang mit diesem erhöhten Betreuungsbedarf abgerechnet bzw. finanziert werden.
Nach §87b Abs. 3 SGB XI müssen diese Kräfte eine Qualifikation in 160 Stunden erlangen, und zwar bis zum 31.12.2009.
Der Kurs des bpa (der bei uns angeboten wird und im Gesamtverzeichnis deutlich mit "Übergangsregelung" gekennzeichnet ist, wird im Kleingedruckten ergänzt durch: ... ermöglicht eine kurzfristige Übernahme. ... die ergänzt wird durch den 160h Kurs.
Natürlich gibt es verschiedene Angebote, aber natürlich habe ich auch ein Interesse daran, die Arbeitszeit die mein Mitarbeiter ausser Haus ist nicht ins unendliche steigen zu lassen, und viele Kurse gehen deutlich über 200h drüber; von dem finanziellen Aspekt mal ganz abgesehen, denn schließlich zahlt nicht der Mitarbeiter die Kosten, sondern der AG.
Irgendwie fällt es mir schwer zu akzeptieren, dass es seit dem 1.07 die neue Pflegeversicherungsreform in Kraft tritt und niemand weiß wie die Betreuungsgeschichte konkret umgesetzt werden soll. Aber Hauptsache erstmal alle verrückt gemacht.. *grrrr*
Gehts nur mir so oder was mach ich falsch?
Liebe Grüße
Kathrin
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- greatname
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wollte das Thema mal wieder nach oben schieben.
Gibts irgendwo genauere Infos?
Wir ahben uns dazu entschlossen die Kräfte selbst zu schulen und wie macht ihr das?
LG Kathrin
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- scholli
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also erstmal ne frage zu dir Kathrin, dürft ihr die Betreuungskräft selbst ausbilden?
Nun zu unseren Erfolgen. "Meine" Betreungskraft ist im moment in der Fortbildung in Köln. Ich muss mal unser Arbeitsamt loben, denn wir haben so gut wie alle Infos von denen. Auf Kurs.net auf der Arbeitsamtseite findet man, wenn man Betreuungskraft eingibt, viele kurse. Wir bekommen den sogar vom Arbeitsamt bezahlt obwohl die Dame schon seit zwei Jahren bei uns als 400 euro Kraft arbeitet. Sogar der Lohn wird fast vollständig für die Zeit der Weiterbildung erstattet. Cool finde ich das! und bin froh das die elende Suche ein Ende hat, denn ich merke jetzt wo sie nicht da ist, erst wie sehr die Betreungskräfte unsere Arbeit entlassten. Naja wenn man halt wen vernünftiges hat.
Schönen Gruß Scholli
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- greatname
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danke für eure Antworten!
Zum Thema selbst schulen: wir entwickeln derzeit ein Curriculum, das sich an den Vorgaben der Betreuungs-RI orientiert und werden uns das absegnen lassen. Wir kooperieren ferner mit einigen umliegenden Einrichtungen, so dass wir einen Kurs schon fast voll hätten. Zudem werden wir die 160h deutlich überschreiten, weshalb einer Anerkennung dieser Qualifizierungsmaßnahme eigentlich (!!!) nichts im Wege stehen dürfte, aber ich werd mal abwarten.
Scholli...Glückwunsch zu Deinem Arbeitsamt! Bei uns sind sie zwar auch recht kommunikativ (Blabla) aber es ist irgendwie nur selten etwas verwertbares dabei..leider. Und die Kurse hier in der Region (auch Bedingung des Arbeitsamtes) sind bis Ende des Jahres proppevoll, was mir natürlich sehr hilft wenn die Kräfte bis 31.12 ihre Ausbildung haben sollen!
Liebe Grüße
Kathrin
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- rosi niels
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Wir haben seit 1.März eine Betreuungskraft nach § 87 und jetzt seit einer Woche die zweite. Ich kann nur sagen mir graut schon etwas davor wenn
der Qualifizierungskurs für die Betreuungskräfte beginnt, denn ich kann nur sagen das sie eine große Hilfe sind.
Bei uns in Schleswig-Holstein macht es das IBAF in Neumünster, aber der nächste Kurs fängt erst im September an und geht dann über 8 Wochen, wobei wir bisher keine Information darüber erhalten haben ob diese Zeit am Stück oder in Einzeleinheiten zerfällt. Erst einmal gehe ich von 8 Wochen am
Stück aus.
Gruß Rosi
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