richtlinien

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26 Aug. 2015 19:39 #13890 von Sonia_80
richtlinien wurde erstellt von Sonia_80
ich habe mir eben noch einmal die richtlinien durchgelesen.

das betreuungskräfte kein essen anreichen sollten und auch keine toilettengänge, darüber brauchen wir im sinner der pflege nicht mehr reden.

nun steht dort aber sie sollten nicht regelmäßig pflegerische arbeiten übernehmen, behandlungspflege bleibt den fachkräften überlassen.

wie sieht es aber aus mit:

1.a. ein bew muss z.b. wegen gemindeter selbstbeschäftigung mehrmals auf die toilette, ob zwang oder das überhaupt was passiert sei mal dahin gestellt. darf man beauftragen ihn dort hin wenigstens zu begleiten, eventuell hose hoch und runterziehen. oder anderes beispiel pflege hilft bew auf die toilette, hat aber geringen muskeltonus im freiem sitz, darf/muss der betreuer danebn stehen um ihn zu halten?
b. muss immer eine pflege mitkommen wenn ausflüge (ohne Bus, umgebung) gemacht werden, nur damit der bew auf die toilette kann, oder darf das in dem fall auch eine 87b?

2. frühstückskreis: bew ißt normal selbstständig. aber einmal die woche ist dieser zu müde (z.b. nach duschen), darf von ihm für diese ausnahme verlangt werden essen anzureichen?


noch steht ja in den richtlinien sie sind der pflege unterstellt und sollen die pflege unterstützen.

da kommen wir zu punkt

3. früher war es bei uns aufgabe der pflege bew zu veranstaltungen zu bringen. nun gibt es 87b. dabmit pflege pflege machen kann, zählt dann das bringen der bew zu den aufgaben der 87b?

falls noch irgendwer hier rumschwirrt, würde ich mich auf eine antwort freuen.

es geht nicht um regelmäßigkeit, sondern um ausnahmen, welche sich in der betreuung kreuzt.

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